Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse verständlich erklärt.
Viele betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge können über Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen abgerechnet werden. Der genaue Weg hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme
Zuständigkeit klären
BG oder Unfallkasse prüfen und Verfahren zur Kostenübernahme beachten.
Kursformat wählen
Ausbildung, Fortbildung oder branchenspezifische Schulung passend planen.
Nachweise sichern
Teilnehmende, Kursnachweise und Abrechnungsunterlagen zentral ablegen.
Regelmäßig auffrischen
Fortbildungen rechtzeitig planen, damit betriebliche Ersthelfer einsatzbereit bleiben.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse filtern
Such deinen Unfallversicherungsträger und prüf die Zuständigkeit – ohne Weiterleitung. Die Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist bei BWW als QSEH-ermächtigter Ausbildungsstelle über den zuständigen DGUV-Träger abrechenbar.
Die konkrete Kostenübernahme, Zuständigkeit und das Abrechnungsverfahren legt der jeweilige Unfallversicherungsträger fest. Wir unterstützen euch bei Nachweisen und Ablauf – meldet euch einfach.
Typische Fragen
Übernimmt die BG immer?
Die Übernahme richtet sich nach Bedarf, Zuständigkeit und Verfahren des Trägers.
Was ist mit Selbstzahlern?
Führerschein, private Kurse oder Zusatzformate können direkt online gebucht werden.

Fragen zur BG/UK-Abrechnung?
Wir erklären euch Verfahren und Nachweise – und ihr bucht den passenden Kurs mit klarem Kopf.
Am Telefon hilft dir Bella, unsere digitale Assistentin: +49 5527 748 7518
