BG/UK-Abrechnung

Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse verständlich erklärt.

Viele betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge können über Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen abgerechnet werden. Der genaue Weg hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Abrechnung

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme

1

Zuständigkeit klären

BG oder Unfallkasse prüfen und Verfahren zur Kostenübernahme beachten.

2

Kursformat wählen

Ausbildung, Fortbildung oder branchenspezifische Schulung passend planen.

3

Nachweise sichern

Teilnehmende, Kursnachweise und Abrechnungsunterlagen zentral ablegen.

4

Regelmäßig auffrischen

Fortbildungen rechtzeitig planen, damit betriebliche Ersthelfer einsatzbereit bleiben.

Zuständigen Träger finden

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse filtern

Such deinen Unfallversicherungsträger und prüf die Zuständigkeit – ohne Weiterleitung. Die Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist bei BWW als QSEH-ermächtigter Ausbildungsstelle über den zuständigen DGUV-Träger abrechenbar.

BerufsgenossenschaftBG BAUBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BerufsgenossenschaftBG ETEMEnergie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
BerufsgenossenschaftBGHMHolz und Metall
BerufsgenossenschaftBGNNahrungsmittel und Gastgewerbe
BerufsgenossenschaftBG RCIRohstoffe und chemische Industrie
BerufsgenossenschaftBGHWHandel und Warenlogistik
BerufsgenossenschaftBG VerkehrFahrzeughaltung, Post-Logistik, Telekommunikation
BerufsgenossenschaftVBGVerwaltung, Dienstleistung, Zeitarbeit, Sport, Banken & Versicherungen
BerufsgenossenschaftBGWGesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
LandwirtschaftSVLFGLandwirtschaft, Forsten und Gartenbau
UnfallkasseUnfallkasse Bund und BahnBundesverwaltung, Bundeswehr (zivil), Deutsche Bahn
UnfallkasseUnfallkasse NordHamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
UnfallkasseUnfallkasse NRWNordrhein-Westfalen (Land & Kommunen)
UnfallkasseUnfallkasse HessenHessen (Land & Kommunen)
UnfallkasseUnfallkasse Baden-WürttembergBaden-Württemberg
UnfallkasseKUVB / Bayerische LUKBayern (Kommunen & Land)
UnfallkasseUnfallkasse BerlinBerlin
UnfallkasseUnfallkasse BrandenburgBrandenburg
UnfallkasseUnfallkasse Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
UnfallkasseUnfallkasse SaarlandSaarland
UnfallkasseUnfallkasse SachsenSachsen
UnfallkasseUnfallkasse Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
UnfallkasseUnfallkasse ThüringenThüringen
UnfallkasseUnfallkasse BremenBremen
UnfallkasseWeitere regionale Unfall- & Feuerwehr-Unfallkassenz. B. Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen

Die konkrete Kostenübernahme, Zuständigkeit und das Abrechnungsverfahren legt der jeweilige Unfallversicherungsträger fest. Wir unterstützen euch bei Nachweisen und Ablauf – meldet euch einfach.

Typische Fragen

Übernimmt die BG immer?
Die Übernahme richtet sich nach Bedarf, Zuständigkeit und Verfahren des Trägers.

Was ist mit Selbstzahlern?
Führerschein, private Kurse oder Zusatzformate können direkt online gebucht werden.

Nachweise
Wir helfen weiter

Fragen zur BG/UK-Abrechnung?

Wir erklären euch Verfahren und Nachweise – und ihr bucht den passenden Kurs mit klarem Kopf.

Am Telefon hilft dir Bella, unsere digitale Assistentin: +49 5527 748 7518

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