Was das für euch bedeutet
Als betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt – und über eure Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechenbar – sind nur Kurse einer von der Berufsgenossenschaft anerkannten ermächtigten Stelle. Genau das sind wir. Ohne diese Anerkennung tragt ihr die Kosten selbst.






