Der deutsche Rettungsdienst kennt mehrere Qualifikationsstufen. Sie unterscheiden sich in Ausbildungsdauer, Kompetenzen und Aufgaben. Die höchste nichtärztliche Qualifikation ist der Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Rechtlich geregelt sind die Ausbildungen teils bundeseinheitlich, teils über die Rettungsdienstgesetze der Länder.

Kurz gefasst

  • Rettungshelfer (RH): kürzeste Qualifikation (landesrechtlich geregelt)
  • Rettungssanitäter (RettSan): rund 520 Stunden Ausbildung
  • Notfallsanitäter (NotSan): 3-jährige Ausbildung nach NotSanG
  • Notärztin/Notarzt: approbierte Ärzte mit Zusatzqualifikation Notfallmedizin
  • Teamzusammensetzung richtet sich nach Fahrzeug und Einsatzart

Rettungshelfer (RH)

Der Rettungshelfer ist die Einstiegsqualifikation, die vor allem im Krankentransport und zur Unterstützung eingesetzt wird. Umfang und Anerkennung sind landesrechtlich geregelt und daher unterschiedlich (oft mehrere Wochen Theorie und Praktikum).

Rettungssanitäter (RettSan)

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst nach der bundeseinheitlichen Empfehlung rund 520 Stunden (Theorie, Klinik- und Rettungswachenpraktikum, Abschluss). Rettungssanitäter leisten qualifizierte Hilfe und sind häufig als Transportführer im Krankentransport oder als zweite Kraft auf dem Rettungswagen im Einsatz.

Notfallsanitäter (NotSan)

Der Notfallsanitäter ist seit dem Notfallsanitätergesetz (2014) die höchste nichtärztliche Qualifikation. Die Ausbildung dauert drei Jahre (Vollzeit) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Notfallsanitäter führen eigenverantwortlich erweiterte Maßnahmen durch und übernehmen die medizinische Verantwortung, bis der Notarzt eintrifft.

Notärztin und Notarzt

Die Notärztin oder der Notarzt ist eine approbierte Ärztin bzw. ein approbierter Arzt mit einer Zusatzqualifikation in der Notfallmedizin. Notärzte werden bei lebensbedrohlichen Einsätzen hinzugezogen – oft im „Rendezvous-System" per Notarzteinsatzfahrzeug.

Gut zu wissen: Diese Qualifikationen sind nicht zu verwechseln mit betrieblichen Ersthelfern, Betriebssanitätern oder Sanitätshelfern. Sie gehören zum öffentlichen Rettungsdienst, der über den Notruf 112 alarmiert wird.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?

Der Rettungssanitäter absolviert rund 520 Stunden Ausbildung. Der Notfallsanitäter durchläuft eine dreijährige Ausbildung nach dem NotSanG und ist die höchste nichtärztliche Qualifikation mit erweiterten Kompetenzen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Notfallsanitäter?

Drei Jahre in Vollzeit, mit staatlicher Abschlussprüfung nach dem Notfallsanitätergesetz.

Was macht ein Rettungshelfer?

Der Rettungshelfer ist die Einstiegsqualifikation und wird vor allem im Krankentransport und zur Unterstützung eingesetzt. Umfang und Anerkennung sind landesrechtlich geregelt.

Ist ein Notarzt immer dabei?

Nein. Notärzte werden nur bei entsprechend schweren Einsätzen alarmiert, häufig im Rendezvous-System per Notarzteinsatzfahrzeug zusätzlich zum Rettungswagen.

Fahrzeuge im RettungsdienstDie RettungsketteBetriebssanitäter-AusbildungDozent werden

Offizielle Quellen: Notfallsanitätergesetz (NotSanG) · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) · Rettungsdienstgesetze der Länder · bundeseinheitliche Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitätern. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.