Wo viele Menschen arbeiten oder ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, verlangt die DGUV Vorschrift 1 Betriebssanitäter. Ihre Qualifikation umfasst zwei Bausteine: die Grundausbildung (63 Unterrichtseinheiten) und den Aufbaulehrgang (32 UE). Zusammen bilden sie die anerkannte Betriebssanitäter-Ausbildung. Danach ist regelmäßig eine Fortbildung erforderlich.

Kurz gefasst

  • Grundausbildung: 63 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Aufbaulehrgang: 32 UE – zusammen die volle Qualifikation
  • Voraussetzung: gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
  • Fortbildung: in der Regel alle 3 Jahre (mind. 16 UE)
  • Grundlage: DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-002

Wer braucht Betriebssanitäter?

Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 sind Betriebssanitäter in der Regel erforderlich, wenn mehr als 1500 Personen im Betrieb anwesend sind – auf Baustellen bereits ab mehr als 100. Bei besonderen Gefährdungen kann auch bei weniger Beschäftigten ein Betriebssanitäter sinnvoll oder gefordert sein. Details klärt die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit dem Unfallversicherungsträger.

Aufbau der Ausbildung

Grundausbildung (63 UE)

Die Grundausbildung vermittelt die erweiterte Versorgung: Umgang mit Verletzungen und akuten Erkrankungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verbandtechniken, Lagerung, Umgang mit Sanitätsmaterial und die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst.

Aufbaulehrgang (32 UE)

Der Aufbaulehrgang vertieft und trainiert die Inhalte praxisnah. Erst mit beiden Teilen gilt die Betriebssanitäter-Qualifikation als vollständig.

Voraussetzungen

Wer die Ausbildung beginnt, sollte über einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis verfügen. Weitere formale Voraussetzungen richten sich nach dem Bildungsträger. Persönlich hilfreich sind Ruhe, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, im Ernstfall Führung zu übernehmen.

Fortbildung

Damit die Qualifikation erhalten bleibt, ist in der Regel alle drei Jahre eine Fortbildung im Umfang von mindestens 16 UE zu absolvieren. So bleiben Kenntnisse und praktische Fertigkeiten auf aktuellem Stand.

Gut zu wissen: Betriebssanitäter ersetzen weder den Rettungsdienst noch die betrieblichen Ersthelfer. Sie sind das qualifizierte Bindeglied: Sie überbrücken die Zeit bis zum Rettungsdienst mit erweiterten Maßnahmen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Betriebssanitäter-Ausbildung?

Sie besteht aus Grundausbildung (63 UE) und Aufbaulehrgang (32 UE), zusammen 95 Unterrichtseinheiten.

Ab wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?

In der Regel ab mehr als 1500 anwesenden Personen, auf Baustellen ab mehr als 100. Bei besonderen Gefährdungen auch früher.

Wie oft muss ein Betriebssanitäter zur Fortbildung?

In der Regel alle drei Jahre mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten.

Welche Voraussetzung gilt für die Ausbildung?

Empfohlen wird ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis. Weitere Voraussetzungen legt der Bildungsträger fest.

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Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 27 (Betriebssanitäter) · DGUV Grundsatz 304-002 (Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.