Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Lösungsmittel: Gefahrstoffe begegnen uns im Betrieb und im Haushalt täglich. Bei Unfällen entscheidet schnelles, richtiges Handeln – und die Kenntnis, wo die entscheidenden Informationen stehen.
Kurz gefasst
- Erste Informationsquelle im Betrieb: das Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 4 „Erste-Hilfe-Maßnahmen"
- Grundregel: Exposition beenden, Eigenschutz beachten, mit Wasser spülen
- Giftnotruf und ggf. 112 kontaktieren; Produkt/Verpackung bereithalten
- Kein Erbrechen erzwingen, keine „Hausmittel" ohne fachlichen Rat
Sofortmaßnahmen nach Art des Kontakts
- Augen: sofort und ausgiebig mit Wasser spülen (Lidränder öffnen), Augendusche nutzen.
- Haut: benetzte Kleidung entfernen, betroffene Stellen gründlich spülen.
- Verschlucken: Mund ausspülen, kleine Schlucke Wasser – kein Erbrechen erzwingen, Giftnotruf fragen.
- Einatmen: für Frischluft sorgen, Eigenschutz beachten, bei Atemproblemen 112.
Warum das Sicherheitsdatenblatt so wichtig ist
Für jeden Gefahrstoff im Betrieb muss ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen. Abschnitt 4 nennt die stoffspezifischen Erste-Hilfe-Maßnahmen – bei manchen Stoffen (z. B. Flusssäure) sind spezielle Schritte nötig. Deshalb: Stoff identifizieren, SDB griffbereit halten, im Notfall dem Rettungsdienst nennen.
Häufige Fragen
Milch bei Verätzung – ja oder nein?
Nein, keine „Hausmittel" ohne fachlichen Rat. Mit Wasser spülen und Giftnotruf/112 kontaktieren.
Fachliche Grundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Sicherheitsdatenblätter nach REACH; Auskünfte der Giftinformationszentren. Stand: 2025.

