Bei einer Vergiftung gilt: Ruhe bewahren, den Auslöser sichern und fachlichen Rat einholen. Dafür gibt es die Giftinformationszentralen (Giftnotruf) der Bundesländer. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krampfanfall sofort den Notruf 112. Wichtig: kein Erbrechen auslösen und keine Hausmittel wie Milch oder Salzwasser geben.

Kurz gefasst

  • Giftnotruf der Giftinformationszentrale des Bundeslandes anrufen
  • Notruf 112 bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krampf
  • Kein Erbrechen auslösen – besonders gefährlich bei Säuren/Laugen
  • Keine Milch, kein Salzwasser geben
  • Verpackung/Reste sichern und Angaben zur Substanz bereithalten

Die wichtigsten Sofortschritte

  1. Ruhe bewahren und die betroffene Person beobachten.
  2. Den Giftnotruf (Giftinformationszentrale Ihres Bundeslandes) anrufen und den Anweisungen folgen. Bei ernsten Symptomen zuerst 112.
  3. Substanz sichern: Verpackung, Reste, Pflanzenteile oder Erbrochenes für Rettungsdienst und Arzt bereithalten.
  4. Möglichst angeben: was, wie viel, wann und wie es aufgenommen wurde.

Was man auf keinen Fall tun sollte

Zum Nachtrinken eignet sich – wenn der Giftnotruf nichts anderes sagt – in der Regel stilles Wasser in kleinen Schlucken. Aber nur, wenn die Person wach ist und schlucken kann.

Bei Bewusstlosigkeit

Ist die Person bewusstlos, aber atmet normal, kommt sie in die stabile Seitenlage. Atmet sie nicht normal, sofort mit der Wiederbelebung beginnen. In beiden Fällen läuft der Notruf 112.

Vorbeugen bei Kindern: Reinigungsmittel, Medikamente und Zigaretten außer Reichweite und in Originalverpackung aufbewahren. Die Nummer des regionalen Giftnotrufs griffbereit halten.

Häufige Fragen

Wen ruft man bei einer Vergiftung an?

Die Giftinformationszentrale (Giftnotruf) des jeweiligen Bundeslandes berät kompetent. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krampf zuerst den Notruf 112.

Soll man bei einer Vergiftung Erbrechen auslösen?

Nein. Besonders bei Säuren, Laugen, Schaumbildnern und Lösungsmitteln kann Erbrechen zusätzlichen Schaden anrichten. Den Anweisungen des Giftnotrufs folgen.

Darf man dem Vergifteten Milch geben?

Nein. Milch kann die Aufnahme mancher Gifte beschleunigen. In der Regel eignet sich – nach Rücksprache mit dem Giftnotruf – stilles Wasser in kleinen Schlucken, sofern die Person wach ist.

Was sollte man dem Giftnotruf mitteilen?

Was aufgenommen wurde, wie viel, wann und auf welchem Weg – sowie das Alter und die Symptome der betroffenen Person. Verpackung und Reste bereithalten.

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Offizielle Quellen: Empfehlungen der Giftinformationszentralen (GIZ) der Bundesländer und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung; im Notfall gilt: Giftnotruf oder 112.