Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefahren für Sicherheit und Gesundheit schützen. Rechtlich verankert ist er vor allem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Verantwortlich ist der Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße.

Kurz gefasst

  • Rechtsrahmen: ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ArbStättV, ASR, GefStoffV u. a.
  • Herzstück ist die Gefährdungsbeurteilung – sie steuert alle weiteren Maßnahmen
  • Dazu gehören u. a. Unterweisung, Erste Hilfe, Brandschutz, PSA, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Verantwortlich ist der Arbeitgeber – er kann Aufgaben delegieren, nicht aber die Verantwortung

Die Bausteine des Arbeitsschutzes

Das TOP-Prinzip: die richtige Reihenfolge

Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip priorisiert: zuerst technische (Gefahr an der Quelle beseitigen), dann organisatorische (Abläufe, Unterweisung), zuletzt personenbezogene (PSA). Persönliche Schutzausrüstung ist also nicht die erste, sondern die letzte Verteidigungslinie.

Wer welche Verantwortung trägt

Die Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er kann Pflichten schriftlich auf geeignete Personen übertragen (Delegation), bleibt aber für Auswahl, Ausstattung und Kontrolle verantwortlich. Beschäftigte wiederum müssen Schutzmaßnahmen beachten und Mängel melden. Unterstützt wird das Ganze durch Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und – wo vorhanden – Sicherheitsbeauftragte und den Betriebs-/Personalrat.

Erste Hilfe ist Pflichtbestandteil: Ohne organisierte Erste Hilfe ist Arbeitsschutz unvollständig. Unser kostenloser Arbeitsschutz-Check und der DGUV-Rechner geben in wenigen Minuten Orientierung, wo ihr steht.

Häufige Fragen

Gilt Arbeitsschutz auch für kleine Betriebe?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig von der Betriebsgröße – schon ab der ersten beschäftigten Person. Umfang und Aufwand richten sich nach den tatsächlichen Gefährdungen.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Sie ist bei wesentlichen Änderungen (neue Arbeitsmittel, Verfahren, Erkenntnisse nach Unfällen) und ansonsten regelmäßig zu überprüfen.

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Offizielle Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) · DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ASR. Stand: 2025. Kein Ersatz für Rechtsberatung.