Kurz gefasst
- Rhythmus: innerhalb der Gültigkeit der Lehrberechtigung, mindestens alle drei Jahre
- Umfang: mindestens 16 UE, davon 8 medizinisch-fachlich und 8 pädagogisch
- Frist verpasst: mindestens 32 UE im Themenbereich II statt 16 UE
- Preis bei BWW: 100 € je Person (Lehrkräftefortbildung, Stand 01.11.2026)
Wer muss was nachweisen?
Die Fortbildung betrifft Lehrkräfte Erste Hilfe mit gültiger Lehrberechtigung. Für Lehrkräfte des betrieblichen Sanitätsdienstes richten sich die Vorgaben nach der Lehrgangsart; bei der Ausbildungsstelle erfragen.
Fristen und Planung
Die Fortbildung muss innerhalb der Gültigkeit der Lehrberechtigung erfolgen. Lehrgänge werden vorab bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) gemeldet und haben begrenzte Plätze; bucht deshalb rechtzeitig vor Fristende. Ob die Fortbildung bei BWW für eure Lehrberechtigung zählt, richtet sich nach den Vorgaben der QSEH und eurer Ausbildungsstelle; fragt dort vor der Buchung nach. Mehr zu Rhythmus und Aufteilung: Lehrkräfte-Fortbildung: 16 UE alle drei Jahre.
Was passiert bei Ablauf?
Ohne rechtzeitige Fortbildung erlischt die Lehrberechtigung. Um sie wiederzuerlangen, ist grundsätzlich eine erneute Schulung des Themenbereichs II „Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe“ im Umfang von mindestens 32 UE nötig (DGUV Grundsatz 304-003). Details erklärt der Beitrag Lehrberechtigung erhalten.
Fortbildung bei BWW
Die Lehrkräfte-Fortbildung kostet 100 € je Person (Preis laut Buchungssystem, Stand 01.11.2026); Termine und Orte stehen auf der Kursseite. Die Teilnahmebescheinigung gibt es bei regelmäßigem Besuch.
Zur Einordnung
Geeignete Stelle zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften der Ersten Hilfe (seit 28.10.2025). Ermächtigte Stelle der gesetzlichen Unfallversicherung für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe im Betrieb (Kennziffer 8.2122), ermächtigt seit 28.10.2025. Die ermächtigten bzw. geeigneten Stellen führt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in einer öffentlichen Liste.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Lehrkraft Erste Hilfe fortbilden?
Innerhalb der Gültigkeit der Lehrberechtigung, mindestens alle drei Jahre, im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten, davon 8 medizinisch-fachlich und 8 pädagogisch (DGUV Grundsatz 304-003).
Was ist, wenn die Frist abgelaufen ist?
Die Lehrberechtigung erlischt. Zur Wiedererlangung ist grundsätzlich eine erneute Schulung des Themenbereichs II im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten nötig.
Gilt die Fortbildung auch für Lehrkräfte des betrieblichen Sanitätsdienstes?
Die Vorgaben richten sich nach der Lehrgangsart. Fragt bei der Ausbildungsstelle nach, welche Fortbildung für eure Lehrberechtigung gilt.
Was kostet die Lehrkräfte-Fortbildung bei BWW?
Laut Buchungssystem 100 € je Person (Stand 01.11.2026).
Wie melde ich mich an?
Über die Kursseite der Lehrkräfte-Fortbildung; die Termine sind online buchbar. Bei Fragen zur Frist hilft der Kontakt.
Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-003. Stand: 01.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.

