Für Behörden

Erste Hilfe für Ämter, Verwaltung und den öffentlichen Dienst.

Bei Behörden – ob Finanzamt, Kommunalverwaltung oder Landesbehörde – läuft die Abrechnung über die zuständige Unfallkasse, nicht über eine Berufsgenossenschaft. Die Kursformate sind dieselben wie im Betrieb, nur der Kostenträger ist ein anderer.

Erste Hilfe für Behörden
BG-anerkannte ermächtigte Stelle · Kennziffer 8.2122Deutschlandweit & inhouse vor OrtÜber die Unfallkasse abrechenbar
Passende Formate

Dieselben Formate wie im Betrieb – anderer Kostenträger

Vom Ersthelfer-Standard bis zum Betriebssanitäter: die Kursformate unterscheiden sich nicht von denen für Unternehmen, nur die Abrechnung läuft anders.

Erste-Hilfe-AusbildungEHA · 9 UE

Erste-Hilfe-Ausbildung

Anerkanntes Standardformat mit viel Praxis, Reanimation, AED, Wundversorgung und Notruftraining.

Termin buchen →
Erste-Hilfe-FortbildungEHF · 9 UE

Erste-Hilfe-Fortbildung

Auffrischung für Ersthelferinnen und Ersthelfer im Amt – kompakt und praxisnah.

Termin buchen →
Betriebssanitäter GrundkursBSG · 63 UE

Betriebssanitäter Grundkurs

Für größere Dienststellen und höhere Gefährdung: strukturierte Notfallversorgung mit medizinischer Vertiefung.

Termin buchen →
BrandschutzhelferBH · 4 UE

Brandschutzhelfer

Brandverhütung, Alarmierung, Fluchtwege, Evakuierung und praktische Löschübung.

Termin buchen →
Kostenträger

Abrechnung über die Unfallkasse

Behörden – Finanzämter, Kommunalverwaltungen, Landesbehörden – gehören zum öffentlichen Dienst und rechnen in der Regel über die zuständige Unfallkasse ab, nicht über eine Berufsgenossenschaft. Welche Unfallkasse für euer Bundesland zuständig ist und wie die Abrechnung im Detail läuft, steht auf unserer Abrechnungsseite.

Zuständige Unfallkasse finden →
Freie Termine

Offene Termine für Behörden-relevante Formate

Erste-Hilfe-Ausbildung, Fortbildung, Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer – live und direkt online buchbar.

Termine werden geladen … Alle offenen Termine als Liste ansehen und buchen →

Alle Kursformate & Termine ansehen →

Inhouse buchen

Wir kommen zu euch in die Dienststelle

Wir kommen deutschlandweit zu euch – zum Wunschtermin, mit allem Material. Sag uns kurz, worum es geht; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wir melden uns i. d. R. innerhalb eines Werktags. Am Telefon hilft auch Bella, unsere digitale Assistentin.
Häufige Fragen

Gut zu wissen für Behörden

Wer übernimmt bei Behörden die Kosten?
Bei Behörden und dem öffentlichen Dienst läuft die Abrechnung in der Regel über die zuständige Unfallkasse, nicht über eine Berufsgenossenschaft – Details und die passende Unfallkasse je Bundesland stehen auf unserer Abrechnungsseite.
Gilt das auch für Finanzämter und andere Ämter?
Ja. Finanzämter, Kommunalverwaltungen und andere Ämter sind Teil des öffentlichen Dienstes und rechnen wie andere Behörden über die zuständige Unfallkasse ab.
Ist BWW eine anerkannte Stelle?
Ja. BWW ist von der Berufsgenossenschaft als ermächtigte Stelle anerkannt – Kennziffer 8.2122, im vollen Umfang für Erste Hilfe, Betriebssanitäter und Lehrkräfte. Die Kennziffer könnt ihr bei eurem Unfallversicherungsträger nachprüfen.
Freie TermineInhouse anfragen