Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist 1 Ersthelfer nötig. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Für Kindertageseinrichtungen und Hochschulen gelten Sonderregeln.

Die Ausbildung besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre nötig (Erste-Hilfe-Training, ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten).

Quelle: DGUV, Betriebliche Ersthelfer (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Ersthelfer-Anzahl berechnen · Ausführlich: Ersthelfer-Anzahl nach DGUV