EHF · 9 UE

Erste-Hilfe-Fortbildung

Betriebliche Ersthelfer:innen müssen ihre Ausbildung regelmäßig – in der Regel alle zwei Jahre – auffrischen. Die Fortbildung wiederholt die Kernmaßnahmen und vertieft sie an realistischen Fallbeispielen aus eurem Arbeitsumfeld.

Erste-Hilfe-Fortbildung
✓ BG-anerkannte ermächtigte Stelle · Kennziffer 8.2122
Auf einen Blick

Was euch im Kurs erwartet

  • Wiederholung und Sicherung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Reanimation und AED an aktuellen Leitlinien orientiert
  • Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag
  • Auffrischung Wundversorgung, Lagerung und Notruf
  • Fragen und Unsicherheiten aus der Praxis klären
Dauer9 Unterrichtseinheiten (1 Tag)
Für wenBereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer:innen
AbschlussNachweis der Erste-Hilfe-Fortbildung
AbrechnungAls betriebliche Maßnahme über BG/UK abrechenbar
Freie Termine

Offene EHF-Termine

Nur Termine für dieses Format – live und direkt online buchbar.

Termine werden geladen …

Alle Kursformate & Termine ansehen →

Inhouse buchen

Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Kurs bei euch vor Ort

Wir kommen deutschlandweit zu euch – zum Wunschtermin, mit allem Material. Sag uns kurz, worum es geht; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wir melden uns i. d. R. innerhalb eines Werktags. Am Telefon hilft auch Bella, unsere digitale Assistentin.
Häufige Fragen

Gut zu wissen zur Erste-Hilfe-Fortbildung

Wie oft muss die Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert werden?
Betriebliche Ersthelfende frischen ihre Ausbildung in der Regel alle zwei Jahre auf. Die Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten; danach gilt der Nachweis wieder für zwei Jahre.
Was passiert, wenn die zwei Jahre überschritten sind?
Ist der Nachweis deutlich abgelaufen, verlangt die zuständige Stelle in der Regel eine erneute Erste-Hilfe-Ausbildung statt der Fortbildung. Plant die Auffrischung deshalb rechtzeitig vor Fristablauf.
Wer trägt die Kosten?
Für betriebliche Ersthelfende übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten – Voraussetzung ist eine ermächtigte Stelle wie BWW (Kennziffer 8.2122).
Ist BWW eine anerkannte Stelle?
Ja. BWW ist von der Berufsgenossenschaft als ermächtigte Stelle anerkannt – Kennziffer 8.2122, im vollen Umfang für Erste Hilfe, Betriebssanitäter und Lehrkräfte (DGUV-Grundsätze 304-001, 304-002 und 304-003). Die Kennziffer könnt ihr bei eurem Unfallversicherungsträger nachprüfen.
Wie läuft ein Inhouse-Kurs ab?
Wir kommen deutschlandweit direkt zu euch – in Betrieb, Schule, Kita oder Verein. Ihr stellt einen geeigneten Raum, das gesamte Übungsmaterial bringen wir mit.
Kann ich den Kurs online machen?
Nein. Der Kurs lebt von praktischen Übungen und findet in Präsenz statt – vor Ort bei euch oder an unseren Terminen. Digital sind bei uns Buchung, Nachweise und Zertifikate, nicht die Ausbildung selbst.
Zum Nachlesen

Mehr zum Thema Auffrischung

Andere Formate

Weiter stöbern

Du willst dich primär mit „Erste-Hilfe-Fortbildung“ beschäftigen – hier geht es zu den übrigen Kursen.

Freie TermineInhouse anfragen