Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. Auch der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist als Wegeunfall mitversichert. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Folgen.

Kurz gefasst

  • Rechtsgrundlage: SGB VII, § 8
  • Arbeitsunfall: Unfall infolge der versicherten Tätigkeit
  • Wegeunfall: auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit
  • Umwege können den Versicherungsschutz unterbrechen (mit Ausnahmen)
  • Träger: gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse)

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis zu einem Gesundheitsschaden führt und dies im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Versichert sind unter anderem Beschäftigte, aber auch Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Rein eigenwirtschaftliche Handlungen (z. B. das private Essen in der Pause) sind in der Regel nicht versichert.

Was ist ein Wegeunfall?

Auch der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück ist versichert. Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Tätigkeit. Umwege oder Unterbrechungen aus privaten Gründen können den Versicherungsschutz unterbrechen – es gibt aber wichtige Ausnahmen, etwa:

Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall gilt: Erste Hilfe leisten, den Vorfall im Verbandbuch dokumentieren und bei ärztlicher Behandlung einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Führt der Unfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, muss der Betrieb eine Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger senden.

Gut zu wissen: Ob ein Ereignis als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird, entscheidet im Zweifel der Unfallversicherungsträger. Eine saubere Dokumentation hilft, den Zusammenhang zu belegen.

Häufige Fragen

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden führt (SGB VII, § 8).

Ist der Weg zur Arbeit versichert?

Ja. Der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist als Wegeunfall mitversichert. Private Umwege können den Schutz unterbrechen, mit Ausnahmen wie Fahrgemeinschaft oder Kinderbetreuung.

Ist die private Pause versichert?

In der Regel nicht. Rein eigenwirtschaftliche Handlungen wie das private Essen in der Pause sind meist nicht versichert – das Zurücklegen des Weges zur Kantine unter Umständen schon.

Was muss nach einem Arbeitsunfall passieren?

Erste Hilfe leisten, den Unfall im Verbandbuch dokumentieren, bei Behandlung einen Durchgangsarzt aufsuchen und – bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit – eine Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger senden.

Arbeitsunfall dokumentierenVerbandbuch-PflichtUnfall-Dokumentation (Tool)BG/UK-Abrechnung

Offizielle Quellen: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 8 (Arbeitsunfall, Wegeunfall) · DGUV Informationen zum Versicherungsschutz. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.