Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Kernregeln: maximal 8 Stunden werktäglich (auf bis zu 10 verlängerbar, wenn im Schnitt 8 eingehalten werden), Pausen (mind. 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std.), eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden und die Sonn- und Feiertagsruhe.
Kurz gefasst
- Höchstarbeitszeit: i. d. R. 8 Std./Tag, bis 10 mit Ausgleich
- Pausen: ≥ 30 Min. ab 6 Std., ≥ 45 Min. ab 9 Std. Arbeit
- Ruhezeit: 11 Stunden ununterbrochen nach Arbeitsende
- Sonntagsruhe als Grundsatz (mit Ausnahmen)
- Ziel: Gesundheitsschutz – Übermüdung ist ein Unfallrisiko
Höchstarbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag eingehalten werden. „Werktags" umfasst dabei Montag bis Samstag.
Pausen
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden stehen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause darf nicht gearbeitet werden.
Ruhezeit und Sonntagsruhe
Nach Arbeitsende muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen, bevor die nächste Schicht beginnt (in bestimmten Branchen mit Ausgleich reduzierbar). Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei; es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen (z. B. Pflege, Gastronomie, Rettungsdienst) mit Anspruch auf Ersatzruhetage.
Warum das Arbeitsschutz ist
Übermüdung senkt Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit – ein direktes Unfallrisiko. Die Arbeitszeitregeln sind daher kein bürokratischer Selbstzweck, sondern gelebter Gesundheits- und Sicherheitsschutz. Für bestimmte Gruppen (Jugendliche, Schwangere) gelten strengere Sonderregeln.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
In der Regel 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden eingehalten werden.
Wann und wie lange muss man Pause machen?
Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause ist nicht zulässig.
Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sein?
Mindestens 11 Stunden ununterbrochen. In bestimmten Branchen ist eine Verkürzung mit Ausgleich möglich.
Gilt am Sonntag ein Arbeitsverbot?
Grundsätzlich ja, Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei. Es gibt aber viele Ausnahmen, etwa in Pflege, Gastronomie oder Rettungsdienst, mit Anspruch auf Ersatzruhetage.
Offizielle Quellen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) · Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Sonderregeln. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

