Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer sind im Betrieb die erste Linie gegen Entstehungsbrände: Sie alarmieren, unterstützen die Räumung und bekämpfen kleine Brände, bis die Feuerwehr eintrifft. Wie viele ein Unternehmen ausbilden muss, ergibt sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung.

Kurz gefasst

  • Richtwert: 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung
  • Bei erhöhter Brandgefährdung deutlich mehr – die genaue Zahl liefert die Gefährdungsbeurteilung
  • Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit einrechnen – die Quote muss immer erfüllt sein
  • Ausbildung: Theorie + praktische Löschübung; Auffrischung i. d. R. alle 3–5 Jahre empfohlen

Die gesetzliche Grundlage

Nach ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Als Richtwert gilt ein Anteil von 5 % der Beschäftigten – vorausgesetzt, es liegt eine normale Brandgefährdung vor. Entscheidend ist die Richtung dieser Zahl: Die ASR A2.2 nennt 5 % als Wert, der bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichtnicht als Mindestpflicht, ab der nach oben zu rechnen wäre. Bei erhöhter Gefährdung kann mehr nötig sein, bei geringer genügt unter Umständen weniger.

Wann mehr Brandschutzhelfer nötig sind

Eine höhere Zahl kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, zum Beispiel bei:

Auch hier gilt: Die erforderliche Zahl muss zu jeder Betriebszeit verfügbar sein. Wer Schichten fährt oder saisonale Spitzen hat, sollte einen Puffer einplanen.

Ausbildung und Auffrischung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen Teil (Grundzüge des Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, betriebliche Brandschutzorganisation) und einem praktischen Teil mit Löschübung am realen oder simulierten Feuer. Eine regelmäßige Auffrischung – üblicherweise alle drei bis fünf Jahre – hält Wissen und Handgriffe abrufbar. Beides bieten wir als Inhouse-Schulung direkt bei euch vor Ort an.

Abgrenzung: Brandschutzhelfer sind nicht dasselbe wie Evakuierungshelfer oder Brandschutzbeauftragte. Für die geordnete Räumung können zusätzlich Evakuierungshelfer sinnvoll sein; ab bestimmten Gebäudegrößen oder Nutzungen kann ein Brandschutzbeauftragter gefordert sein.

Häufige Fragen

Zählt für die 5 % die Gesamtbelegschaft oder die Anwesenden?

Maßgeblich ist, dass zu jeder Arbeitszeit genügend geschulte Personen anwesend sind. Deshalb rechnet man in der Praxis eher großzügig – bezogen auf Schichten und Standorte.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Der praxisorientierte Grundkurs dauert typischerweise wenige Stunden inklusive Löschübung – gut an einem Vormittag umsetzbar.

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Offizielle Quellen: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (BAuA) · DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer". Stand: 2025. Kein Ersatz für Rechtsberatung; maßgeblich ist die geltende Fassung sowie eure Gefährdungsbeurteilung.