Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer sind im Betrieb die erste Linie gegen Entstehungsbrände: Sie alarmieren, unterstützen die Räumung und bekämpfen kleine Brände, bis die Feuerwehr eintrifft. Wie viele ein Unternehmen ausbilden muss, ergibt sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung.
Kurz gefasst
- Richtwert: 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung
- Bei erhöhter Brandgefährdung deutlich mehr – die genaue Zahl liefert die Gefährdungsbeurteilung
- Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit einrechnen – die Quote muss immer erfüllt sein
- Ausbildung: Theorie + praktische Löschübung; Auffrischung i. d. R. alle 3–5 Jahre empfohlen
Die gesetzliche Grundlage
Nach ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Als Richtwert gilt ein Anteil von 5 % der Beschäftigten – vorausgesetzt, es liegt eine normale Brandgefährdung vor. Entscheidend ist die Richtung dieser Zahl: Die ASR A2.2 nennt 5 % als Wert, der bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreicht – nicht als Mindestpflicht, ab der nach oben zu rechnen wäre. Bei erhöhter Gefährdung kann mehr nötig sein, bei geringer genügt unter Umständen weniger.
Wann mehr Brandschutzhelfer nötig sind
Eine höhere Zahl kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, zum Beispiel bei:
- erhöhter Brandgefährdung (z. B. brennbare Stoffe, Heißarbeiten),
- vielen anwesenden Personen oder Publikumsverkehr,
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität,
- großer räumlicher Ausdehnung oder mehreren Gebäuden/Etagen.
Auch hier gilt: Die erforderliche Zahl muss zu jeder Betriebszeit verfügbar sein. Wer Schichten fährt oder saisonale Spitzen hat, sollte einen Puffer einplanen.
Ausbildung und Auffrischung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen Teil (Grundzüge des Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, betriebliche Brandschutzorganisation) und einem praktischen Teil mit Löschübung am realen oder simulierten Feuer. Eine regelmäßige Auffrischung – üblicherweise alle drei bis fünf Jahre – hält Wissen und Handgriffe abrufbar. Beides bieten wir als Inhouse-Schulung direkt bei euch vor Ort an.
Häufige Fragen
Zählt für die 5 % die Gesamtbelegschaft oder die Anwesenden?
Maßgeblich ist, dass zu jeder Arbeitszeit genügend geschulte Personen anwesend sind. Deshalb rechnet man in der Praxis eher großzügig – bezogen auf Schichten und Standorte.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Der praxisorientierte Grundkurs dauert typischerweise wenige Stunden inklusive Löschübung – gut an einem Vormittag umsetzbar.
Offizielle Quellen: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (BAuA) · DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer". Stand: 2025. Kein Ersatz für Rechtsberatung; maßgeblich ist die geltende Fassung sowie eure Gefährdungsbeurteilung.
Bringt euer Wissen in die Praxis.
Findet den passenden Kurs oder plant eine praxisnahe Inhouse-Schulung direkt bei euch vor Ort – deutschlandweit.
Am Telefon hilft dir Bella, unsere digitale Assistentin: +49 5527 748 7518

