Der Brandschutzbeauftragte ist eine fachkundige Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes berät und unterstützt. Anders als der Brandschutzhelfer, der im Ernstfall einen Entstehungsbrand bekämpft, ist der Beauftragte eine planende und koordinierende Funktion. Grundlage für Aufgaben und Ausbildung sind die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Kurz gefasst
- Rolle: Beratung des Arbeitgebers im betrieblichen Brandschutz
- Wann Pflicht: aus Gefährdungsbeurteilung, Baurecht oder Behördenauflage
- Ausbildung: nach DGUV Information 205-003 / vfdb-Richtlinie 12-09/01
- Abgrenzung: Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände – der Beauftragte plant und organisiert
- Bestellung: schriftlich, mit klar geregelten Aufgaben
Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Eine generelle gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Die Notwendigkeit kann sich aber ergeben aus der Gefährdungsbeurteilung, aus baurechtlichen Vorgaben (z. B. bei Sonderbauten, Industriebauten, Verkaufsstätten), aus Auflagen der Bauaufsicht oder des Sachversicherers oder aus branchenspezifischen Regeln. Bei erhöhter Brandgefährdung ist die Bestellung regelmäßig sinnvoll oder gefordert.
Aufgaben
Typische Aufgaben sind:
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz und an der Brandschutzordnung,
- Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen,
- Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen und Kennzeichnung,
- Planung und Begleitung von Räumungsübungen und Unterweisungen,
- Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Sachversicherer,
- Dokumentation von Mängeln und Nachverfolgung der Abstellung.
Ausbildung und Bestellung
Die Ausbildung folgt der DGUV Information 205-003 (in Anlehnung an die vfdb-Richtlinie 12-09/01) und umfasst mehrere Tage Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung; regelmäßige Fortbildungen halten die Fachkunde aktuell. Der Arbeitgeber bestellt den Beauftragten schriftlich und stattet ihn mit den nötigen Befugnissen, Zeit und Mitteln aus. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Braucht jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Nein, es gibt keine generelle Pflicht. Sie kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Baurecht, Behördenauflagen oder Vorgaben des Sachversicherers ergeben – vor allem bei erhöhter Brandgefährdung.
Was ist der Unterschied zum Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzhelfer bekämpft im Ernstfall Entstehungsbrände. Der Brandschutzbeauftragte ist eine planende, beratende und koordinierende Funktion für den gesamten betrieblichen Brandschutz.
Wie wird man Brandschutzbeauftragter?
Über eine mehrtägige Ausbildung nach DGUV Information 205-003 (vfdb-Richtlinie 12-09/01) mit Prüfung, gefolgt von regelmäßigen Fortbildungen zur Aktualisierung der Fachkunde.
Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz?
Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt, ersetzt aber nicht die Unternehmerverantwortung.
Offizielle Quellen: DGUV Information 205-003 · vfdb-Richtlinie 12-09/01 · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) · Landesbauordnungen. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

