Wer selbst betriebliche Erste-Hilfe-Kurse anbieten möchte, braucht dafür eine Ermächtigung der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur „ermächtigte Stellen" dürfen die anerkannte Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung durchführen und über die Unfallversicherungsträger abrechnen. Das schützt die Qualität – und ist an klare Anforderungen geknüpft.

Kurz gefasst

  • Grundlage: DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe"
  • Antrag beim zuständigen Unfallversicherungsträger; Prüfung durch die QSEH (bei der VBG)
  • Voraussetzungen: qualifizierte Ausbilder, ärztliche Betreuung, geeignete Räume & Material, schriftlicher Leitfaden
  • Laufende Qualitätssicherung des Lehrbetriebs

Der Weg zur ermächtigten Stelle

  1. Voraussetzungen schaffen: qualifizierte Erste-Hilfe-Ausbilder, Kooperation mit einer beratenden Ärztin/einem Arzt, geeignete Schulungsräume und Übungsmaterial.
  2. Antrag stellen: beim für euch zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Prüfung erfolgt durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH).
  3. Anforderungen nachweisen: nach den Kriterien des DGUV Grundsatzes 304-001, inklusive eines schriftlichen Leitfadens für die Ausbildung.
  4. Ermächtigung erhalten & halten: Der laufende Lehrbetrieb wird qualitätsgesichert und regelmäßig bewertet.

Die zentralen Anforderungen

Ihr denkt über eine eigene Stelle nach? Als bestehende Multiplikatoren- und Rettungsdienstbildungsstelle kennen wir den Weg – wir teilen unsere Erfahrung und begleiten euch beim Aufbau.

Häufige Fragen

Kann jede Person eine Erste-Hilfe-Schule gründen?

Anbieten darf nur eine ermächtigte Stelle. Die Ermächtigung setzt qualifiziertes Personal, ärztliche Betreuung und die Erfüllung der DGUV-Anforderungen voraus.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Prüfung durch den Träger/die QSEH ab – plant ausreichend Vorlauf ein.

Lehrkraft werdenDozent werdenFür UnternehmenPflichten als ermächtigte StelleAktuelle Änderungen

Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-001 · Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherung (bei der VBG). Stand: 2025. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Trägers.