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Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Wer mit Kindern arbeitet, braucht Erste Hilfe, die auf deren Notfälle zugeschnitten ist. Dieses Format richtet sich an Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder und verbindet medizinische Maßnahmen mit ruhiger Kommunikation im Team und mit Eltern.

Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
✓ BG-anerkannte ermächtigte Stelle · Kennziffer 8.2122
Auf einen Blick

Was euch im Kurs erwartet

  • Notfälle bei Kindern erkennen und einschätzen
  • Fieberkrampf, Pseudokrupp und Atemnot
  • Verschlucken und Verlegung der Atemwege
  • Stürze, Wunden und Kopfverletzungen
  • Reanimation bei Kind und Säugling
  • Ruhiges Verhalten, Aufsichtspflicht und Kommunikation
Dauer9 Unterrichtseinheiten (1 Tag)
Für wenErzieher:innen, Lehrkräfte, Tagespflege, Betreuungspersonal
AbschlussNachweis für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
AbrechnungAls betriebliche Maßnahme über BG/UK abrechenbar
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Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen als Inhouse-Kurs bei euch vor Ort

Wir kommen deutschlandweit zu euch – zum Wunschtermin, mit allem Material. Sag uns kurz, worum es geht; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wir melden uns i. d. R. innerhalb eines Werktags. Am Telefon hilft auch Bella, unsere digitale Assistentin.
Häufige Fragen

Gut zu wissen zur Erste Hilfe in Bildungseinrichtungen

Für wen ist dieser Kurs gedacht?
Für Erzieher:innen, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen und Betreuungspersonal – überall dort, wo Kinder betreut werden. Der Schwerpunkt liegt auf Notfällen im Umgang mit Kindern.
Zählt der Kurs als betrieblicher Erste-Hilfe-Nachweis?
Ja. Als Schulung in Erster Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist er der anerkannte Nachweis für Beschäftigte in diesem Bereich; BWW führt ihn als ermächtigte Stelle (Kennziffer 8.2122) durch.
Wer trägt die Kosten?
Für Beschäftigte übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten der Aus- und Fortbildung, wenn sie bei einer ermächtigten Stelle absolviert wird.
Ist BWW eine anerkannte Stelle?
Ja. BWW ist von der Berufsgenossenschaft als ermächtigte Stelle anerkannt – Kennziffer 8.2122, im vollen Umfang für Erste Hilfe, Betriebssanitäter und Lehrkräfte (DGUV-Grundsätze 304-001, 304-002 und 304-003). Die Kennziffer könnt ihr bei eurem Unfallversicherungsträger nachprüfen.
Wie läuft ein Inhouse-Kurs ab?
Wir kommen deutschlandweit direkt zu euch – in Betrieb, Schule, Kita oder Verein. Ihr stellt einen geeigneten Raum, das gesamte Übungsmaterial bringen wir mit.
Kann ich den Kurs online machen?
Nein. Der Kurs lebt von praktischen Übungen und findet in Präsenz statt – vor Ort bei euch oder an unseren Terminen. Digital sind bei uns Buchung, Nachweise und Zertifikate, nicht die Ausbildung selbst.
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