Direkt beantwortet: Für die meisten Studiengänge zählt der Standardkurs Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten – derselbe Kurs wie für den Führerschein. Im Medizinstudium ist er nach § 5 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) Pflicht für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und darf bei der Anmeldung nicht älter als drei Jahre sein. Bei Lehramt und anderen Fächern hängt es vom Bundesland und der Hochschule ab.
Kurz gefasst
- Der passende Kurs ist fast immer die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE.
- Medizin: Pflicht nach § 5 ÄApprO, Nachweis bei Anmeldung zum 1. Abschnitt max. 3 Jahre alt.
- Lehramt/Sport & andere: je nach Bundesland und Hochschule – Vorgaben vorab prüfen.
- Ein Kurs zählt oft doppelt: fürs Studium und für den Führerschein.
Medizinstudium: 9 UE nach der Approbationsordnung
Im Humanmedizin-Studium ist die Erste-Hilfe-Ausbildung eine Zulassungsvoraussetzung: Nach § 5 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) muss der Nachweis bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (umgangssprachlich Physikum) vorliegen. Seit April 2015 umfasst der geforderte Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten, und er darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Jahre sein. Wer den Kurs also ganz zu Studienbeginn macht, sollte die Frist im Blick behalten. Neben der Ersten Hilfe verlangt das Studium außerdem ein Pflegepraktikum – das ist aber ein eigener Nachweis.
Lehramt, Sport und weitere Studiengänge
Außerhalb der Medizin ist die Lage uneinheitlich: Für das Lehramt verlangen mehrere Bundesländer einen Erste-Hilfe-Nachweis – häufig für das Referendariat oder für Fächer mit erhöhtem Risiko wie Sport, wo Lehrkräfte im Notfall handeln können müssen. Auch in Studiengängen wie Pädagogik, Soziale Arbeit, Sportwissenschaft oder für Praktika in Kitas und Schulen wird oft ein aktueller Kurs gefordert. Da die Regeln je Land und Hochschule variieren, gilt: die konkrete Vorgabe der Prüfungsordnung bzw. des Landesprüfungsamts vorab prüfen.
Welcher Kurs ist der richtige – und wo?
In fast allen Fällen ist es die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE – der Standardkurs, den auch Führerscheinanwärter und betriebliche Ersthelfer besuchen. Ein wichtiger Vorteil: Ein einziger, aktueller Nachweis kann mehrere Zwecke abdecken (Studium, Führerschein, Ehrenamt). Achtet nur auf die jeweils geforderte Aktualität. BWW bietet die Erste-Hilfe-Ausbildung als offenen Kurs und – für Hochschulgruppen oder Fachschaften – auch als Inhouse-Termin an; die Teilnahmebescheinigung steht digital direkt nach dem Kurs bereit.
Häufige Fragen
Welcher Erste-Hilfe-Kurs zählt fürs Medizinstudium?
Die Erste-Hilfe-Ausbildung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Nach § 5 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist der Nachweis Zulassungsvoraussetzung für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und darf bei der Anmeldung nicht älter als drei Jahre sein.
Brauche ich für das Lehramt einen Erste-Hilfe-Kurs?
Das hängt vom Bundesland und Studiengang ab. In mehreren Ländern wird ein Erste-Hilfe-Nachweis für das Referendariat oder für bestimmte Fächer wie Sport verlangt. Die genauen Vorgaben legen die Hochschule bzw. das Landesprüfungsamt fest.
Zählt der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein auch fürs Studium?
In der Regel ja, denn es ist derselbe Standardkurs: die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Ein aktueller Nachweis kann für Führerschein und Studium gelten – achtet aber auf die jeweilige Frist, etwa die Drei-Jahres-Grenze im Medizinstudium.
Offizielle Quellen: Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), § 5 (Ausbildung in Erster Hilfe) · Vorgaben der jeweiligen Hochschulen und Landesprüfungsämter für Lehramt und weitere Studiengänge. Stand: 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Prüfungs- bzw. Zulassungsordnung.

