Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Seit 2016 gibt es dafür einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten, der die früher übliche Unterscheidung zwischen „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und großem Kurs abgelöst hat.
Kurz gefasst
- 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), meist an einem Tag
- Gilt für alle Führerscheinklassen – vom Roller bis zum Lkw
- Für die Fahrerlaubnis zeitlich unbegrenzt gültig (keine Ablauffrist)
- Derselbe Kurs zählt auch als betrieblicher Erste-Hilfe-Nachweis
Was im Kurs vermittelt wird
Der Kurs macht die lebensrettenden Basismaßnahmen sicher abrufbar: Absichern und Eigenschutz, Notruf, Auffinden einer Person, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED, Wundversorgung, Umgang mit Schock und typischen Notfällen. Der Schwerpunkt liegt auf praktischem Üben, nicht auf Theorie.
Gültigkeit und Anerkennung
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis gibt es keine Frist: Ein einmal absolvierter Kurs bleibt gültig. Anders im Betrieb – dort ist als betrieblicher Ersthelfer alle zwei Jahre eine Auffrischung nötig. Praktisch: Wer den Kurs für den Führerschein macht, kann ihn zugleich als betrieblichen Nachweis verwenden.
Für wen der Kurs sinnvoll ist
- Fahrschülerinnen und Fahrschüler aller Klassen (Auto, Motorrad, Lkw, Bus),
- Betriebe, die Mitarbeitende gleichzeitig als Ersthelfer und für den Führerschein schulen wollen,
- alle, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten – Erste Hilfe verlernt sich schnell.
Häufige Fragen
Verfällt der Kurs für den Führerschein?
Nein. Für die Fahrerlaubnis gibt es keine Ablauffrist. Für den betrieblichen Einsatz als Ersthelfer ist dagegen eine Auffrischung alle zwei Jahre erforderlich.
Reicht ein Online-Kurs?
Nein. Wegen der praktischen Übungen ist ein Präsenzkurs bei einer anerkannten Stelle erforderlich.
Offizielle Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe / DGUV zur Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE). Stand: 2025.

