Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Seit 2016 gibt es dafür einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten, der die früher übliche Unterscheidung zwischen „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und großem Kurs abgelöst hat.

Kurz gefasst

  • 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), meist an einem Tag
  • Gilt für alle Führerscheinklassen – vom Roller bis zum Lkw
  • Für die Fahrerlaubnis zeitlich unbegrenzt gültig (keine Ablauffrist)
  • Derselbe Kurs zählt auch als betrieblicher Erste-Hilfe-Nachweis

Was im Kurs vermittelt wird

Der Kurs macht die lebensrettenden Basismaßnahmen sicher abrufbar: Absichern und Eigenschutz, Notruf, Auffinden einer Person, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED, Wundversorgung, Umgang mit Schock und typischen Notfällen. Der Schwerpunkt liegt auf praktischem Üben, nicht auf Theorie.

Gültigkeit und Anerkennung

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis gibt es keine Frist: Ein einmal absolvierter Kurs bleibt gültig. Anders im Betrieb – dort ist als betrieblicher Ersthelfer alle zwei Jahre eine Auffrischung nötig. Praktisch: Wer den Kurs für den Führerschein macht, kann ihn zugleich als betrieblichen Nachweis verwenden.

Für wen der Kurs sinnvoll ist

Hinweis: Der Sehtest für den Führerschein ist ein separater Nachweis und nicht Teil des Erste-Hilfe-Kurses.

Häufige Fragen

Verfällt der Kurs für den Führerschein?

Nein. Für die Fahrerlaubnis gibt es keine Ablauffrist. Für den betrieblichen Einsatz als Ersthelfer ist dagegen eine Auffrischung alle zwei Jahre erforderlich.

Reicht ein Online-Kurs?

Nein. Wegen der praktischen Übungen ist ein Präsenzkurs bei einer anerkannten Stelle erforderlich.

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Offizielle Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe / DGUV zur Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE). Stand: 2025.