Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Dafür gibt es einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten, der die früher übliche Unterscheidung zwischen „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und großem Kurs abgelöst hat.

Kurz gefasst

  • 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), meist an einem Tag
  • Gilt für alle Führerscheinklassen – vom Roller bis zum Lkw
  • § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.
  • Derselbe Kurs zählt auch als betrieblicher Erste-Hilfe-Nachweis

Was im Kurs vermittelt wird

Der Kurs macht die lebensrettenden Basismaßnahmen sicher abrufbar: Absichern und Eigenschutz, Notruf, Auffinden einer Person, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED, Wundversorgung, Umgang mit Schock und typischen Notfällen. Der Schwerpunkt liegt auf praktischem Üben, nicht auf Theorie.

Gültigkeit und Anerkennung

§ 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist. Anders im Betrieb – dort ist als betrieblicher Ersthelfer alle zwei Jahre eine Auffrischung nötig. Praktisch: Wer den Kurs für den Führerschein macht, kann ihn zugleich als betrieblichen Nachweis verwenden.

Für wen der Kurs sinnvoll ist

Hinweis: Der Sehtest für den Führerschein ist ein separater Nachweis und nicht Teil des Erste-Hilfe-Kurses.

Nachweis für Gruppen, Schulen und Einrichtungen

Wer mehrere Personen auf einmal zum Kurs schickt, etwa Fahrschulklassen, Auszubildende oder Teams einer Einrichtung, sollte vorab klären, was jede einzelne Person am Ende vorlegen muss. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt jede Bewerberin und jeder Bewerber selbst an der Schulung teil und weist das mit der Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle nach (§ 19 Abs. 1 und 2 FeV).

Soll dieselbe Teilnahme auch betrieblich zählen, gilt nach der DGUV eine zusätzliche Bedingung: Beschäftigte mit einem Führerschein-Kurs können als betriebliche Ersthelfende bestellt werden, wenn der Kurs nicht älter als zwei Jahre ist und eine ermächtigte Ausbildungsstelle ihn durchgeführt hat. Wer das plant, prüft die Bescheinigung also vor der Bestellung.

Gruppen buchen bei uns entweder einzelne Plätze an den offenen Terminen in Leinefelde-Worbis oder fragen einen Inhouse-Kurs an, bei dem wir zu euch kommen.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 19 Schulung in Erster Hilfe · DGUV Fachbereich Erste Hilfe, FAQ (Fragen 1.1, 1.5, 3.3). Abgerufen am 19.10.2026.

Häufige Fragen

Verfällt der Kurs für den Führerschein?

Nein. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist. Für den betrieblichen Einsatz als Ersthelfer ist dagegen eine Auffrischung alle zwei Jahre erforderlich.

Reicht ein Online-Kurs?

Nein. Wegen der praktischen Übungen ist ein Präsenzkurs bei einer anerkannten Stelle erforderlich.

Müssen Medizin- und Pflegeberufe den Kurs für den Führerschein machen?

Nicht in jedem Fall. § 19 Abs. 3 FeV nennt Ausnahmen: Wer ein Zeugnis über eine ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung, über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens vorlegt, braucht keinen Nachweis über die Schulung. Dasselbe gilt für Bescheinigungen über eine Sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung sowie über die Rettungsschwimmer-Qualifikation in Silber oder Gold. Maßgeblich ist das vorgelegte Dokument.

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Offizielle Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) · Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe / DGUV zur Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE). Stand: 2025.