„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?" – die Antwort hängt davon ab, wofür ihr den Nachweis braucht. Ein Erste-Hilfe-Kurs hat kein aufgedrucktes Verfallsdatum, aus dem er automatisch ungültig würde. Entscheidend ist der Einsatzzweck.

Kurz gefasst

  • Führerschein: keine gesetzliche Frist – der Nachweis gilt dauerhaft
  • Betriebliche Ersthelfer: nach der Grundausbildung alle zwei Jahre zur Fortbildung
  • Kein Kurs verfällt „von selbst" – Fristen ergeben sich aus dem Zweck, nicht aus dem Zertifikat
  • Auch ohne Pflicht sinnvoll: nach ein paar Jahren freiwillig auffrischen

Für den Führerschein: dauerhaft gültig

Für die Fahrerlaubnis müsst ihr einmalig eine Schulung in Erster Hilfe (früher „Lebensrettende Sofortmaßnahmen") nachweisen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nennt dafür keine Gültigkeitsdauer. Wer den Nachweis einmal erbracht hat, muss ihn für spätere Führerscheinklassen nicht wiederholen – er verfällt nicht.

Fachlich sinnvoll ist es trotzdem, das Wissen aufzufrischen, wenn der Kurs viele Jahre zurückliegt: Handgriffe und Leitlinien (etwa zur Wiederbelebung) entwickeln sich weiter.

Für betriebliche Ersthelfer: alle zwei Jahre auffrischen

Wer im Betrieb als benannte:r Ersthelfer:in eingesetzt ist, muss die Qualifikation aktuell halten. Nach der Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten) folgt regelmäßig eine Fortbildung im Abstand von zwei Jahren – ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem DGUV-Grundsatz 304-001.

Praktisch heißt das: Die Qualifikation „zählt" für rund zwei Jahre. Wer die Fortbildung fristgerecht macht, bleibt durchgehend qualifiziert. Details zu den Fristen stehen in Erste-Hilfe-Fortbildung: die Intervalle.

Kita, Schule, Vereine und Trainer

In anderen Bereichen richtet sich die „Haltbarkeit" nach der jeweiligen Vorgabe: Übungsleiter- und Trainerlizenzen (z. B. im Sport) sind oft an eine regelmäßige Lizenz-Fortbildung gekoppelt, für Lehrkräfte gelten Landesvorgaben. Als grobe Orientierung hat sich ein Rhythmus von zwei bis drei Jahren etabliert – maßgeblich ist immer die Stelle, die den Nachweis verlangt.

Was tun, wenn der Kurs abgelaufen ist?

Für den Führerschein ist nichts zu tun – der Nachweis bleibt gültig. Für benannte betriebliche Ersthelfer gilt: Ist die Fortbildung überfällig, bucht ihr die Erste-Hilfe-Fortbildung. Liegt die letzte Ausbildung sehr lange zurück, kann je nach Träger eine erneute Grundausbildung nötig sein. Wie viele Ersthelfende ein Betrieb überhaupt vorhalten muss, rechnet Ersthelfer: Anzahl nach DGUV vor.

Merksatz: Nicht das Zertifikat läuft ab, sondern die Anforderung dahinter. Für den Führerschein bleibt es gültig, im Betrieb hält die Zwei-Jahres-Fortbildung euch aktuell.

Häufige Fragen

Verfällt der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Nein. Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt keine Gültigkeitsdauer vor – der einmal erbrachte Nachweis gilt dauerhaft, auch für spätere Führerscheinklassen.

Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer aufgefrischt werden?

Alle zwei Jahre. Benannte betriebliche Ersthelfer absolvieren nach der Grundausbildung regelmäßig eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten, damit die Qualifikation aktuell bleibt (DGUV Vorschrift 1).

Erste-Hilfe-FortbildungFortbildungs-IntervalleErste Hilfe für den FührerscheinErsthelfer: Anzahl nach DGUV

Fachliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Grundsatz 304-001 (Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer); Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); Reanimationsleitlinien (ERC/GRC). Stand: 2026.