„Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?" – die Antwort hängt davon ab, wofür ihr den Nachweis braucht. Ein Erste-Hilfe-Kurs hat kein aufgedrucktes Verfallsdatum, aus dem er automatisch ungültig würde. Entscheidend ist der Einsatzzweck.

Kurz gefasst

  • Führerschein: § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.
  • Betriebliche Ersthelfer: nach der Grundausbildung alle zwei Jahre zur Fortbildung
  • Fristen ergeben sich aus dem Zweck, nicht aus dem Zertifikat
  • Auch ohne Pflicht sinnvoll: nach ein paar Jahren freiwillig auffrischen

Für den Führerschein: keine Gültigkeitsfrist in § 19 FeV

Für die Fahrerlaubnis müsst ihr einmalig eine Schulung in Erster Hilfe (früher „Lebensrettende Sofortmaßnahmen") nachweisen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.

Fachlich sinnvoll ist es trotzdem, das Wissen aufzufrischen, wenn der Kurs viele Jahre zurückliegt: Handgriffe und Leitlinien (etwa zur Wiederbelebung) entwickeln sich weiter.

Für betriebliche Ersthelfer: alle zwei Jahre auffrischen

Wer im Betrieb als benannte:r Ersthelfer:in eingesetzt ist, muss die Qualifikation aktuell halten. Nach der Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten) folgt regelmäßig eine Fortbildung im Abstand von zwei Jahren – ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem DGUV-Grundsatz 304-001.

Praktisch heißt das: Die Qualifikation „zählt" für rund zwei Jahre. Wer die Fortbildung fristgerecht macht, bleibt durchgehend qualifiziert. Details zu den Fristen stehen in Erste-Hilfe-Fortbildung: die Intervalle.

Kita, Schule, Vereine und Trainer

In anderen Bereichen richtet sich die „Haltbarkeit" nach der jeweiligen Vorgabe: Übungsleiter- und Trainerlizenzen (z. B. im Sport) sind oft an eine regelmäßige Lizenz-Fortbildung gekoppelt, für Lehrkräfte gelten Landesvorgaben. Als grobe Orientierung hat sich ein Rhythmus von zwei bis drei Jahren etabliert – maßgeblich ist immer die Stelle, die den Nachweis verlangt.

Was tun, wenn der Kurs abgelaufen ist?

Für den Führerschein ist nichts zu tun – der Nachweis bleibt gültig. Für benannte betriebliche Ersthelfer gilt: Ist die Fortbildung überfällig, bucht ihr die Erste-Hilfe-Fortbildung. Liegt die letzte Ausbildung sehr lange zurück, kann je nach Träger eine erneute Grundausbildung nötig sein. Wie viele Ersthelfende ein Betrieb überhaupt vorhalten muss, rechnet Ersthelfer: Anzahl nach DGUV vor.

Merksatz: Nicht das Zertifikat läuft ab, sondern die Anforderung dahinter. Für den Führerschein bleibt es gültig, im Betrieb hält die Zwei-Jahres-Fortbildung euch aktuell.

Häufige Fragen

Verfällt der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Nein. § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist.

Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer aufgefrischt werden?

Alle zwei Jahre. Benannte betriebliche Ersthelfer absolvieren nach der Grundausbildung regelmäßig eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten, damit die Qualifikation aktuell bleibt (DGUV Vorschrift 1).

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Fachliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Grundsatz 304-001 (Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer); Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); Reanimationsleitlinien (ERC/GRC). Stand: 2026.