Ein medizinischer Notfall in der Arztpraxis trifft ein Team meist unvorbereitet – zwischen Sprechstunde, Telefon und Wartezimmer. Deshalb verlangt die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein geregeltes Notfallmanagement. Parallel gelten die Arbeitsschutzpflichten zur Ersten Hilfe für die eigenen Beschäftigten.
Kurz gefasst
- Grundlage: QM-Richtlinie des G-BA, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1
- Kern: Notfallausstattung, klare Rollen, Alarmierungsweg, Training
- Team: alle Mitarbeitenden müssen ihre Aufgabe im Notfall kennen
- Übung: regelmäßiges Notfalltraining, idealerweise im echten Praxisumfeld
- Dokumentation: Notfallablauf und Prüfungen im QM festhalten
Was zum Notfallmanagement gehört
- Notfallausstattung – definiert, vollständig, geprüft und für alle auffindbar,
- klare Rollen – wer alarmiert, wer holt die Ausstattung, wer betreut Angehörige, wer empfängt den Rettungsdienst,
- Alarmierungsweg – wie wird intern Alarm ausgelöst, wer wählt 112,
- Notfallablauf schriftlich, kurz und für alle zugänglich,
- regelmäßiges Training des gesamten Teams.
Rollen vorher verteilen
Der häufigste Zeitverlust entsteht, weil im ersten Moment niemand weiß, wer was tut. Legt deshalb vorab feste Rollen fest – inklusive Vertretung bei Urlaub und Teilzeit. Ein Ablaufblatt an der Anmeldung („Wer macht was?“) wirkt im Ernstfall besser als jedes dicke Handbuch.
Ausstattung prüfen und dokumentieren
Notfallausstattung braucht eine feste Prüfroutine: Vollständigkeit, Verfallsdaten, Funktionsfähigkeit (z. B. AED-Statusanzeige und Elektroden). Prüfungen werden dokumentiert – das verlangt sowohl das QM als auch die Sorgfalt gegenüber Patienten und Team.
Und die Erste Hilfe für das Team?
Unabhängig vom Patienten-Notfallmanagement gilt der Arbeitsschutz: Auch eine Praxis braucht ausgebildete betriebliche Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material und die Dokumentation von Arbeitsunfällen. Beides lässt sich gut in einem gemeinsamen Training verbinden.
Häufige Fragen
Ist Notfallmanagement in der Arztpraxis Pflicht?
Die QM-Richtlinie des G-BA verlangt von Praxen ein geregeltes Notfallmanagement. Zusätzlich gelten die Arbeitsschutzpflichten zur Ersten Hilfe für die Beschäftigten.
Wie oft sollte das Team trainieren?
Regelmäßig und mit dem gesamten Team – am besten in den eigenen Räumen. So werden Wege, Ausstattung und Rollen unter realen Bedingungen geübt.
Wer macht was im Notfall?
Das sollte vorher schriftlich festgelegt sein: alarmieren, Ausstattung holen, betreuen, Rettungsdienst einweisen – inklusive Vertretungsregelung.
Braucht eine Praxis auch betriebliche Ersthelfer?
Ja. Der Arbeitsschutz gilt auch in der Praxis: ausgebildete Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material und Unfalldokumentation sind Pflicht.
Offizielle Quellen: Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · DGUV Vorschrift 1 · Reanimationsleitlinien des ERC. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

