Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste erleben Notfälle häufiger als die meisten Betriebe – und unter besonderen Bedingungen: Die Betroffenen sind oft hochbetagt, mehrfach erkrankt und nehmen viele Medikamente. Neben den arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zur Ersten Hilfe zählt hier vor allem ein Team, das die typischen Situationen sicher beherrscht.
Kurz gefasst
- Häufigste Notfälle: Sturz, Bewusstlosigkeit, Aspiration, Kreislauf- und Atemnotfälle
- Besonderheit: Vorerkrankungen, Medikamente, eingeschränkte Kommunikation
- Grundlage: ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 (Erste Hilfe im Betrieb)
- Wichtig: Patientenverfügung/Notfallbogen VOR dem Notfall kennen
- Empfehlung: Training im eigenen Haus mit echten Abläufen
Die häufigsten Situationen
- Sturz – mit Verdacht auf Fraktur oder Kopfverletzung; nie unkontrolliert aufrichten, Eigen- und Fremdgefährdung beachten,
- Bewusstlosigkeit – Atmung prüfen, stabile Seitenlage oder Wiederbelebung,
- Verschlucken/Aspiration – besonders bei Schluckstörungen ein echtes Alltagsrisiko,
- Atemnot und Kreislaufprobleme,
- Unterzuckerung bei Diabetes.
Was die Pflege besonders macht
Betroffene können sich oft nicht selbst äußern; Symptome sind durch Vorerkrankungen und Medikamente überlagert. Umso wichtiger sind eine gute Übergabe, ein zugänglicher Notfallbogen und das Wissen um vorliegende Patientenverfügungen – diese Information muss vor dem Notfall bekannt sein, nicht erst währenddessen gesucht werden.
Training, das im Alltag trägt
Am wirksamsten ist Training in den eigenen Räumen: mit dem echten Pflegebett, den realen Wegen zum Notfallrucksack und der tatsächlichen Alarmierungskette. Sinnvolle Inhalte sind Wiederbelebung und AED, stabile Seitenlage, Vorgehen nach Sturz, Umgang mit Aspiration sowie eine strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst.
Erste Hilfe als Arbeitgeberpflicht
Zusätzlich zum fachlichen Notfalltraining gilt der Arbeitsschutz: ausreichend ausgebildete betriebliche Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Meldewege und Dokumentation von Arbeitsunfällen – auch bei Wegen in der ambulanten Pflege.
Häufige Fragen
Welche Notfälle treten in der Pflege am häufigsten auf?
Stürze, Bewusstlosigkeit, Verschlucken (Aspiration), Atemnot und Kreislaufprobleme sowie Unterzuckerung bei Diabetes.
Was gilt bei einer Patientenverfügung im Notfall?
Im Zweifel sofort mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen und den Rettungsdienst rufen. Unklarheiten klärt der Notarzt – Nichtstun aus Unsicherheit ist der schlechteste Weg.
Wo sollte das Notfalltraining stattfinden?
Möglichst in den eigenen Räumen – mit echtem Pflegebett, realen Wegen und der tatsächlichen Alarmierungskette. Das deckt Schwachstellen auf, die im Seminarraum unsichtbar bleiben.
Brauchen Pflegeeinrichtungen betriebliche Ersthelfer?
Ja. Unabhängig vom fachlichen Notfalltraining verlangt der Arbeitsschutz ausgebildete Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material und dokumentierte Meldewege.
Offizielle Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · DGUV Vorschrift 1 · Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council (ERC) · DGUV Information 205-023. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

