Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist die letzte Stufe im Arbeitsschutz: Sie kommt zum Einsatz, wenn Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend vermieden werden können. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Der Arbeitgeber stellt geeignete PSA kostenlos bereit, die Beschäftigten müssen sie bestimmungsgemäß benutzen.

Kurz gefasst

  • Rechtsgrundlage: ArbSchG, PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Nachrangig: erst technische/organisatorische Maßnahmen (STOP-Prinzip), dann PSA
  • Arbeitgeber: stellt geeignete PSA kostenlos bereit und weist ein
  • Beschäftigte: müssen die PSA bestimmungsgemäß benutzen
  • Grundlage: Art und Umfang ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung

Wann ist PSA Pflicht?

PSA ist kein Selbstzweck. Nach dem STOP-Prinzip haben Substitution sowie technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang. Erst wenn eine Gefährdung so nicht ausreichend beseitigt werden kann, kommt die Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Ob und welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wer trägt welche Pflichten?

Der Arbeitgeber muss geeignete, geprüfte PSA kostenlos bereitstellen, für Ersatz und Instandhaltung sorgen und die Beschäftigten in die richtige Benutzung unterweisen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und Mängel zu melden.

Welche Arten von PSA gibt es?

Kennzeichnung und Prüfung

PSA muss den geltenden Anforderungen entsprechen und ist entsprechend gekennzeichnet (CE). Bestimmte PSA – etwa Absturzschutz – ist regelmäßig zu prüfen. Beschädigte oder abgelaufene Ausrüstung ist auszutauschen.

Gut zu wissen: PSA wirkt nur, wenn sie passt und benutzt wird. Deshalb gehören Auswahl, Unterweisung und Tragekomfort zusammen – und die Vorbildfunktion der Führungskräfte hilft der Akzeptanz.

Häufige Fragen

Wer muss die persönliche Schutzausrüstung bezahlen?

Der Arbeitgeber. Er stellt geeignete PSA kostenlos bereit, sorgt für Instandhaltung und Ersatz und weist in die Benutzung ein.

Sind Beschäftigte verpflichtet, PSA zu tragen?

Ja. Beschäftigte müssen die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß benutzen und Mängel melden.

Ist PSA immer die erste Maßnahme?

Nein. Nach dem STOP-Prinzip haben Substitution sowie technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang. PSA kommt erst, wenn die Gefährdung sonst nicht ausreichend vermieden werden kann.

Woraus ergibt sich, welche PSA nötig ist?

Aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie bestimmt, welche Gefährdungen bestehen und welche Schutzausrüstung erforderlich ist.

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Offizielle Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) · DGUV Regeln zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.