Die Unterweisung sorgt dafür, dass Beschäftigte die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die richtigen Schutzmaßnahmen kennen. Sie ist in § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1 geregelt: Der Arbeitgeber muss ausreichend und angemessen unterweisen – während der Arbeitszeit, in verständlicher Sprache und wiederkehrend.

Kurz gefasst

  • Rechtsgrundlage: § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1
  • Wann: bei Einstellung, bei Veränderungen (neue Aufgaben, Geräte, Gefährdungen) und regelmäßig
  • Intervall: in der Regel mindestens einmal jährlich; für Jugendliche halbjährlich
  • Während der Arbeitszeit und in verständlicher Sprache
  • Dokumentation: Inhalt, Datum und Teilnehmende schriftlich festhalten

Wann muss unterwiesen werden?

Eine Unterweisung ist erforderlich vor Aufnahme der Tätigkeit (z. B. bei Neueinstellung oder Versetzung), bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien sowie nach Unfällen oder erkannten Gefährdungen. Darüber hinaus muss sie regelmäßig wiederholt werden.

Wie oft? Das Intervall

§ 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Wiederholung mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine häufigere Unterweisung – mindestens halbjährlich – vorgesehen. Bei besonderen Gefährdungen kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.

Was gehört in eine Unterweisung?

Wichtig ist der arbeitsplatzbezogene Charakter: Die Unterweisung muss auf die tatsächlichen Tätigkeiten zugeschnitten sein, nicht nur allgemein gehalten.

Dokumentation

Auch wenn das ArbSchG keine bestimmte Form vorschreibt, ist die Dokumentation dringend zu empfehlen und wird von Aufsichtsbehörden erwartet. Festgehalten werden Datum, Inhalte, Name der unterweisenden Person und Unterschriften der Teilnehmenden. So lässt sich die Erfüllung der Pflicht im Zweifel nachweisen.

Bezug zur Ersten Hilfe: Das Verhalten im Notfall – Notruf, Erste Hilfe, Standort von Verbandkasten und AED – gehört in jede Unterweisung. Eine praxisnahe Erste-Hilfe-Schulung ergänzt die jährliche Unterweisung ideal.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Arbeitsschutz-Unterweisung stattfinden?

In der Regel mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich sowie zusätzlich bei Einstellung und bei Veränderungen.

Muss die Unterweisung während der Arbeitszeit erfolgen?

Ja. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und darf den Beschäftigten nicht als Freizeit angerechnet werden.

Reicht eine allgemeine Unterweisung für alle?

Nein. Die Unterweisung muss arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein und die konkreten Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung behandeln.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Eine Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die schriftliche Dokumentation mit Datum, Inhalt und Unterschriften ist aber dringend zu empfehlen und wird von Behörden erwartet.

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Offizielle Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 (Unterweisung) · DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 4 · Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Jugendliche. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.