Arbeitsmittel müssen vor der ersten Nutzung und wiederkehrend geprüft werden. Das verlangt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Kabel, Geräte) gilt zusätzlich die DGUV Vorschrift 3. Die Prüfungen führen befähigte Personen bzw. Elektrofachkräfte durch; die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Kurz gefasst
- Grundlage: BetrSichV (Arbeitsmittel) und DGUV Vorschrift 3 (Elektrik)
- Wann: vor Erstnutzung und wiederkehrend – Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Wer: „befähigte Person"; bei Elektrik eine Elektrofachkraft
- Nachweis: Prüfung dokumentieren (Prüfplakette, Prüfbuch)
- Typisch: Leitern, Tritte, Regale, Maschinen, ortsveränderliche Elektrogeräte
Was muss geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle Arbeitsmittel zu prüfen, bei denen Sicherheit von der Montage oder von äußeren Einflüssen abhängt. In der Praxis besonders wichtig sind:
- Leitern, Tritte und Regale – häufige Unfallquellen,
- Maschinen und Anlagen,
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Ladegeräte) nach DGUV Vorschrift 3,
- ortsfeste elektrische Anlagen.
Wann und wie oft?
Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend. Feste Universalfristen gibt es nicht: Die Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung – abhängig von Beanspruchung, Umgebung und Herstellerangaben. Für elektrische Geräte nennt die DGUV Vorschrift 3 Richtwerte, die je nach Einsatzbedingungen anzupassen sind.
Wer darf prüfen?
Prüfungen dürfen nur befähigte Personen durchführen – Personen mit der nötigen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit im Prüfbereich. Elektrische Prüfungen sind einer Elektrofachkraft vorbehalten. Wer prüft, braucht auch die geeigneten Prüfmittel.
Dokumentation
Jede Prüfung ist zu dokumentieren – etwa mit Prüfplakette am Gerät und Eintrag in einem Prüfbuch oder -verzeichnis. Das schafft Nachweisbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörde und Unfallversicherung und macht fällige Wiederholungsprüfungen planbar.
Häufige Fragen
Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?
Alle Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montage oder äußeren Einflüssen abhängt – besonders Leitern, Tritte, Regale, Maschinen und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
Wie oft müssen Elektrogeräte geprüft werden?
Vor der ersten Nutzung und wiederkehrend. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, die an die Einsatzbedingungen anzupassen sind.
Wer darf Arbeitsmittel prüfen?
Nur befähigte Personen mit passender Ausbildung und Erfahrung. Elektrische Prüfungen sind einer Elektrofachkraft vorbehalten.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja. Prüfungen werden dokumentiert, etwa mit Prüfplakette und Prüfbuch. Das dient dem Nachweis und der Planung der Wiederholungsprüfungen.
Offizielle Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) · DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" · Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

