Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung macht Gefahren und Wege im Betrieb auf einen Blick verständlich. Die ASR A1.3 (und die zugrunde liegende ISO 7010) legen Farben, Formen und Bedeutung fest. So bedeutet jede Farbe-Form-Kombination das Gleiche – unabhängig von Sprache und Vorkenntnissen.

Kurz gefasst

  • Verbotszeichen: rund, rot umrandet – „Das ist verboten"
  • Warnzeichen: gelbes Dreieck – „Achtung, Gefahr"
  • Gebotszeichen: blauer Kreis – „Das ist zu tun" (z. B. PSA)
  • Rettungszeichen: grünes Quadrat – Fluchtweg, Notausgang, Erste Hilfe
  • Brandschutzzeichen: rotes Quadrat – Feuerlöscher, Melder

Das Farb- und Formsystem

Sicherheitszeichen sind bewusst einheitlich gestaltet, damit sie jeder sofort versteht:

Wo wird gekennzeichnet?

Gekennzeichnet wird dort, wo eine Restgefährdung besteht, die sich nicht anders beseitigen lässt – die Kennzeichnung ersetzt also keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen, sondern ergänzt sie. Welche Zeichen nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Erkennbarkeit und Beleuchtung

Zeichen müssen dauerhaft, gut sichtbar und ausreichend groß sein. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen auch bei Ausfall der Beleuchtung erkennbar sein – daher sind sie oft langnachleuchtend oder beleuchtet.

Gut zu wissen: Ein häufiger Mangel bei Betriebsbegehungen sind verdeckte, verblasste oder fehlende Rettungszeichen. Ein kurzer Rundgang mit Blick auf die Kennzeichnung deckt solche Lücken schnell auf.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Farben der Sicherheitszeichen?

Rot steht für Verbot und Brandschutz, Gelb für Warnung, Blau für Gebote und Grün für Rettung (Fluchtwege, Erste Hilfe). Die Form ergänzt die Bedeutung.

Was ist ein Rettungszeichen?

Ein grünes Quadrat mit weißem Symbol, das Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder den AED kennzeichnet. Es muss auch bei Stromausfall erkennbar sein.

Welche Regel gilt für die Sicherheitskennzeichnung?

Die ASR A1.3 (auf Basis der ISO 7010) legt Farben, Formen und Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung fest.

Ersetzt die Kennzeichnung Schutzmaßnahmen?

Nein. Die Kennzeichnung ergänzt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, ersetzt sie aber nicht. Was nötig ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

Fluchtwege & NotausgängePSAGefährdungsbeurteilungArbeitsschutz-Check

Offizielle Quellen: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" · ISO 7010 · ArbStättV. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.