Fluchtwege und Notausgänge sind lebenswichtig: Im Brand- oder Notfall entscheidet der ungehinderte Weg ins Freie über Sekunden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A2.3 legen fest, wie Fluchtwege verlaufen, wie breit sie sein müssen, wie sie gekennzeichnet werden und dass sie jederzeit frei zu halten sind.

Kurz gefasst

  • Grundlage: ArbStättV, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge"
  • Immer freihalten: Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder verschlossen sein
  • Kennzeichnung: nachleuchtende Rettungszeichen nach ASR A1.3
  • Türen: Notausgänge müssen sich leicht und in Fluchtrichtung öffnen lassen
  • Länge: möglichst kurz; Richtwerte je nach Gefährdung in der ASR A2.3

Was ist ein Fluchtweg?

Ein Fluchtweg ist der Weg, auf dem Personen im Gefahrenfall einen sicheren Bereich oder das Freie erreichen. Er beginnt an jedem Arbeitsplatz und führt über Verkehrswege, Flure und Treppen zum Notausgang. Fluchtwege dienen zugleich als Rettungswege für die Einsatzkräfte.

Die wichtigsten Anforderungen

Flucht- und Rettungsplan

Wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordern, ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen und gut sichtbar auszuhängen. Er zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie Standorte von Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Ergänzt wird er durch regelmäßige Räumungsübungen.

Häufiger Mangel: zugestellte Flure, verschlossene Notausgänge und verdeckte Rettungszeichen zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsbegehungen – und sind im Ernstfall lebensgefährlich.

Häufige Fragen

Dürfen Fluchtwege kurzzeitig zugestellt werden?

Nein. Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig frei gehalten werden. Auch kurzzeitig abgestellte Gegenstände sind unzulässig.

In welche Richtung müssen Notausgangstüren aufgehen?

Notausgangstüren müssen sich leicht, ohne fremde Hilfsmittel und in Fluchtrichtung öffnen lassen. Verschlossene Notausgänge sind nicht zulässig.

Wie werden Fluchtwege gekennzeichnet?

Mit Rettungszeichen nach ASR A1.3 – weißes Symbol auf grünem Grund. Sie müssen gut erkennbar und, wo nötig, nachleuchtend oder beleuchtet sein.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

Wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Er ist gut sichtbar auszuhängen und durch Räumungsübungen zu ergänzen.

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Offizielle Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang · ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" · ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.