Hinweis: „Lehrbeauftragte“ ist die Funktionsbezeichnung der gesetzlichen Unfallversicherung nach DGUV Grundsatz 304-003 (Abschnitt 2.2.2), keine Hochschulfunktion. Über die Funktion entscheidet die jeweilige Ausbildungsstelle. Lehrgänge nach dem Orientierungsrahmen in Anhang 3 sind keine beim QSEH-Portal registrierten Maßnahmen.

Kurz gefasst

  • Hospitation: mindestens eine komplette Lehrkräftequalifizierung einer Ausbildungsstelle
  • Kosten bei BWW: Kurspreis des besuchten Lehrgangs zuzüglich 25 € je Kurstag. Verbindlich ist der bei der Anfrage genannte Betrag.
  • Pädagogisch: Qualifikation als Lehrkraft Erste Hilfe und pädagogische Schulung von insgesamt mindestens 120 UE
  • Fortbildung: mindestens alle drei Jahre, 24 UE (16 pädagogisch, 8 medizinisch-fachlich)

Voraussetzungen

Nach DGUV Grundsatz 304-003 (Abschnitt 2.2.2) sind medizinisch-fachlich mindestens eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) und eine Sanitätsausbildung mit bestandener Prüfung (48 UE) nötig. Pädagogisch verlangt der Grundsatz die Qualifikation als Lehrkraft Erste Hilfe sowie eine pädagogische Schulung von insgesamt mindestens 120 UE. Vor Abschluss der 120 UE ist in der Regel ein Nachweis über 12 Aus- oder Fortbildungen in Erster Hilfe (nicht älter als 3 Jahre) zu erbringen.

Der Weg zur Qualifizierung

Häufige Fragen

Was macht ein Lehrbeauftragter Erste Hilfe?

Lehrbeauftragte halten die Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe.

Welche Voraussetzungen gelten für Lehrbeauftragte?

Nach DGUV Grundsatz 304-003 (Abschnitt 2.2.2) mindestens eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) und eine Sanitätsausbildung mit bestandener Prüfung (48 UE), pädagogisch die Qualifikation als Lehrkraft Erste Hilfe und eine pädagogische Schulung von mindestens 120 UE.

Muss ich als angehender Lehrbeauftragter hospitieren?

Ja. Verlangt ist mindestens eine Hospitation in einer kompletten Lehrkräftequalifizierung einer Ausbildungsstelle. Bei BWW kostet sie den Kurspreis des besuchten Lehrgangs zuzüglich 25 € je Kurstag. Verbindlich ist der bei der Anfrage genannte Betrag.

Wie oft müssen Lehrbeauftragte sich fortbilden?

Mindestens alle drei Jahre im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 16 pädagogisch und 8 medizinisch-fachlich (DGUV Grundsatz 304-003).

Ausbilder werden: alle StufenErste-Hilfe-Ausbilder werdenMultiplikatorenstelleLehrkräfte in der Erste-Hilfe-AusbildungLehrberechtigung und FortbildungHospitation bei BWW

Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-003. Stand: 01.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.