Kurz gefasst

  • Aufgabe: Aus- und Fortbildung von Lehrkräften Erste Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst
  • Ermächtigung und Eignung: getrennt zu betrachten; BWW ist ermächtigt für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb, geeignet für die Lehrkräfte- und Sanitätsdienst-Lehrgänge (Kennziffer 8.2122)
  • Grundlage: DGUV Grundsatz 304-003, Ausgabe 2022.04
  • Eignung: stellt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) fest
  • Anerkennung: pädagogische Qualifikation zählt nur, wenn sie bei einer solchen Stelle erworben wurde

Was eine Multiplikatorenstelle tut

Während ermächtigte Stellen nach Grundsatz 304-001 betriebliche Ersthelfende ausbilden, bildet eine Multiplikatorenstelle die aus, die selbst unterrichten: Lehrkräfte für Erste Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst. Dazu gehören die Lehrkräfte-Ausbildung und die regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte.

Die drei Grundsätze

Das Angebot von BWW

BWW bietet die Lehrkräfte-Ausbildung Erste Hilfe (Themenbereich I und II), die Lehrkräfte-Fortbildung und Lehrgänge für den betrieblichen Sanitätsdienst an. Ermächtigt ist BWW für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb (Kennziffer 8.2122, seit 28.10.2025). Geeignete Stelle ist BWW für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften der Ersten Hilfe (seit 28.10.2025) sowie von Lehrkräften des betrieblichen Sanitätsdienstes und von Betriebssanitätern (seit 29.10.2026). Die ermächtigten bzw. geeigneten Stellen führt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in einer öffentlichen Liste.

Woran ihr eine geeignete Stelle erkennt

Die QSEH stellt fest, ob eine Stelle Lehrkräfte ausbilden darf. Maßgeblich ist die Liste der ermächtigten Stellen im Bereich „Lehrkräfte Erste Hilfe“. Die Kennziffer einer Stelle lässt sich beim Unfallversicherungsträger nachprüfen.

Häufige Fragen

Was ist eine Multiplikatorenstelle?

Eine Stelle, die Lehrkräfte für Erste Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst aus- und fortbildet. Sie erbringt diese Leistung selbst. Die Regeln dafür stehen im DGUV Grundsatz 304-003.

Wer prüft, ob eine Stelle Lehrkräfte ausbilden darf?

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) stellt die Eignung fest. Nur bei solchen Stellen erworbene pädagogische Qualifikationen werden anerkannt.

Was unterscheidet 304-003 von 304-001 und 304-002?

304-001 regelt die Ermächtigung von Stellen für die Erste-Hilfe-Ausbildung, 304-002 die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst, 304-003 die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Die Kriterien für Multiplikatorenstellen wurden 2022 aus 304-001 und 304-002 in 304-003 überführt.

Wie werde ich Erste-Hilfe-Ausbilder?

Über eine medizinische Grundqualifikation, eine pädagogische Qualifikation bei einer geeigneten Stelle und Hospitationen. Der Weg steht auf der Seite „Erste-Hilfe-Ausbilder werden“.

Erste-Hilfe-Ausbilder werdenBetriebssanitäter-LehrkraftGrundsatz 304-003 erklärtPflichten ermächtigter StellenErmächtigungsverfahren bei der QSEH

Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-003, DGUV Grundsatz 304-001, DGUV Grundsatz 304-002. Stand: 01.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.