Für Kindertageseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen gelten eigene Maßstäbe bei der Ersten Hilfe. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1: Der Träger muss dafür sorgen, dass zu jeder Betreuungszeit genügend in Erster Hilfe fortgebildete Betreuungskräfte anwesend sind. Als Maßstab gilt: pro Kita-Gruppe mindestens eine fortgebildete Kraft.
Kurz gefasst
- Maßstab: pro Kindergartengruppe mindestens eine fortgebildete Betreuungskraft
- Inhalt: Erste-Hilfe-Fortbildung mit Schwerpunkt Erste Hilfe am Kind
- Auffrischung: in der Regel alle 2 Jahre
- Kosten: trägt meist der zuständige Unfallversicherungsträger (Unfallkasse)
- Zu jeder Betreuungszeit muss die Versorgung gewährleistet sein
Wie viele fortgebildete Kräfte braucht eine Kita?
Anders als in vielen Betrieben wird in Kitas nicht mit einem festen Prozentsatz gerechnet. Maßgeblich ist die Zahl der Gruppen: Pro Kindergartengruppe soll mindestens eine in Erster Hilfe fortgebildete Betreuungskraft anwesend sein. Weil Urlaub, Krankheit und Schichten die Anwesenheit beeinflussen, ist es sinnvoll, deutlich mehr Kräfte ausbilden zu lassen als das rechnerische Minimum.
Welche Ausbildung ist gefragt?
Für pädagogisches Personal ist die Erste-Hilfe-Fortbildung mit dem Schwerpunkt „Erste Hilfe am Kind" das passende Format. Sie behandelt typische Kindernotfälle wie Verschlucken, Fieberkrampf, Stürze, Vergiftungen und Atemprobleme sowie die richtige, ruhige Kommunikation mit Kind und Eltern. Die Auffrischung ist in der Regel alle zwei Jahre erforderlich.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Betreuungskräfte übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (meist die Unfallkasse). Die Einrichtung stimmt das Verfahren mit ihrem Träger und der Unfallkasse ab.
Was gehört noch dazu?
- ausreichendes, kindgerechtes Erste-Hilfe-Material und ein geprüfter Verbandkasten,
- ein klarer Ablauf für Notruf, Benachrichtigung der Eltern und Dokumentation,
- Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung (auch kleiner Verletzungen) im Verbandbuch.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht eine Kita?
Als Maßstab gilt: pro Kindergartengruppe mindestens eine in Erster Hilfe fortgebildete Betreuungskraft, die während der Betreuungszeit anwesend ist.
Welchen Kurs brauchen Erzieherinnen und Erzieher?
Die Erste-Hilfe-Fortbildung mit dem Schwerpunkt „Erste Hilfe am Kind". Sie behandelt typische Kindernotfälle und die Kommunikation mit Kind und Eltern.
Wie oft muss die Erste-Hilfe-Fortbildung in der Kita aufgefrischt werden?
In der Regel alle zwei Jahre, damit die Qualifikation der Betreuungskräfte erhalten bleibt.
Wer bezahlt die Erste-Hilfe-Ausbildung in der Kita?
In der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger, meist die Unfallkasse. Das Verfahren wird mit Träger und Unfallkasse abgestimmt.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 26 (Zahl und Ausbildung der Ersthelfer) · DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" · DGUV Information 204-022. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

