Wer Ausbilderinnen und Ausbilder für Erste Hilfe qualifiziert, arbeitet als Multiplikatorenstelle. Die Regeln dafür standen früher in den Grundsätzen für die Ersthelfer-Kurse und den Sanitätsdienst. Seit der Überarbeitung 2022 sind sie in einem eigenen Grundsatz gebündelt: DGUV Grundsatz 304-003.
Kurz gefasst
- 304-003 regelt die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften Erste Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)
- Neu seit 2022: die Kriterien wurden aus 304-001 und 304-002 ausgegliedert
- Ausgabe: 2022.04
- Eignung einer Stelle stellt die QSEH fest, nur dort erworbene pädagogische Qualifikation zählt
Die drei Grundsätze im Überblick
- DGUV Grundsatz 304-001: Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe (Kurse für betriebliche Ersthelfende)
- DGUV Grundsatz 304-002: Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
- DGUV Grundsatz 304-003: Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)
Alle drei regeln das Ermächtigungsverfahren für Stellen, die in der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung tätig sind, und wurden 2022 in neuer Version veröffentlicht.
Was das für angehende Ausbilder bedeutet
Die pädagogische Qualifikation einer Lehrkraft wird ausschließlich anerkannt, wenn sie bei einer Stelle erworben wurde, deren Eignung zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften die QSEH festgestellt hat. Wer eine Lehrkräfte-Ausbildung bucht, prüft daher zuerst die Liste ermächtigter Stellen im Bereich „Lehrkräfte Erste Hilfe“. Den Qualifikationsweg beschreibt der Beitrag Erste-Hilfe-Ausbilder werden.
Was 2022 noch neu war
Die Grundsätze enthalten seitdem Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Teilnahmebescheinigung und Lehrgangsdokumentation digital erstellt werden können, und berücksichtigen E-Learning in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Für die Kurse selbst gilt weiter: 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten zuzüglich Pausen, in Präsenz. Änderungen und Übergangsfristen stehen in den Übergangsregelungen zu jedem Grundsatz.
Angebot bei BWW
BWW bietet Lehrkräfte-Ausbildung und -Fortbildung an: Themenbereich I (24 UE), Themenbereich II (32 UE), Sanitätsdienst (48 UE) und die Lehrkräfte-Fortbildung (16 UE, alle drei Jahre).
Häufige Fragen
Welcher Grundsatz regelt die Ausbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern?
Der DGUV Grundsatz 304-003 „Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)“, Ausgabe 2022.04.
Regelt 304-002 die Ausbildung der Ausbilder?
Nein. 304-002 betrifft die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst. Die Kriterien zur Anerkennung als Multiplikatorenstelle wurden 2022 aus 304-001 und 304-002 ausgegliedert und in den neuen Grundsatz 304-003 überführt.
Woran erkenne ich eine geeignete Multiplikatorenstelle?
Die QSEH stellt die Eignung fest. Maßgeblich ist die Liste der ermächtigten Stellen im Bereich „Lehrkräfte Erste Hilfe“. Nur bei solchen Stellen erworbene pädagogische Qualifikationen werden anerkannt.
Dürfen Erste-Hilfe-Kurse jetzt digital stattfinden?
Teilnahmebescheinigung und Lehrgangsdokumentation dürfen unter bestimmten Voraussetzungen digital erstellt werden. Die Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfende umfassen weiterhin 9 Unterrichtseinheiten und müssen in Präsenz stattfinden.
Offizielle Quellen: DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Meldung „DGUV Grundsätze 304-001/-002/-003 in neuer Version verfügbar“ (2022) · DGUV Grundsatz 304-003, Ausgabe 2022.04, 24 Seiten · DGUV Grundsatz 304-001 · DGUV Grundsatz 304-002 · DGUV Fragen und Antworten für Ausbildungsstellen. Stand der Quellen: Abruf am 24.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.

