Ein AED (automatisierter externer Defibrillator) erhöht die Überlebenschance bei plötzlichem Herzstillstand deutlich. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung gibt es für die meisten Betriebe nicht – ob ein AED sinnvoll oder nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Wer sich für ein Gerät entscheidet, sollte auf einige Punkte achten.

Kurz gefasst

  • Auswahl: Halbautomat vs. Vollautomat, klare Sprachführung
  • Kinder: Modus oder Kinder-Elektroden für Kleinkinder
  • Standort: zentral, gut sichtbar, gekennzeichnet, jederzeit erreichbar
  • Wartung: Selbsttest, Haltbarkeit von Elektroden und Batterie prüfen
  • Einweisung: Mitarbeitende schulen – Handlungssicherheit zählt

Welches Gerät passt?

AED-Geräte sind bewusst einfach zu bedienen. Bei der Auswahl helfen diese Kriterien:

Standort und Kennzeichnung

Der beste AED nützt nichts, wenn ihn niemand findet. Der Standort sollte zentral, gut sichtbar und jederzeit frei zugänglich sein – gekennzeichnet mit dem grünen AED-Rettungszeichen. Als Faustregel gilt, dass das Gerät innerhalb weniger Minuten erreichbar sein sollte. In vielen Regionen lässt sich der Standort bei der Rettungsleitstelle registrieren, damit er im Notfall vermittelt werden kann.

Wartung und Einsatzbereitschaft

Ein AED führt regelmäßige Selbsttests durch und zeigt seinen Status an. Wichtig ist, diesen Status regelmäßig zu prüfen und die Haltbarkeit von Elektroden und Batterie im Blick zu behalten – beide müssen rechtzeitig getauscht werden. Verantwortlichkeiten dafür sollten klar festgelegt sein.

Einweisung der Mitarbeitenden

Ein Gerät allein rettet niemanden. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende wissen, wo der AED hängt und sich trauen, ihn zu benutzen. Eine kurze AED-Einweisung – idealerweise verbunden mit einem Reanimationstraining – schafft die nötige Handlungssicherheit.

Gut zu wissen: Man kann mit einem AED kaum etwas falsch machen – das Gerät gibt nur dann einen Schock frei, wenn der Herzrhythmus es erfordert, und führt akustisch durch jeden Schritt.

Häufige Fragen

Ist ein AED im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?

Für die meisten Betriebe gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Ob ein AED sinnvoll oder erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Halbautomat oder Vollautomat – was ist besser?

Beide sind sicher. Der Halbautomat löst den Schock per Knopfdruck aus, der Vollautomat selbstständig. Wichtiger als der Typ sind klare Sprachführung und Einsatzbereitschaft.

Wo sollte der AED hängen?

Zentral, gut sichtbar, gekennzeichnet und jederzeit frei erreichbar – idealerweise so, dass er innerhalb weniger Minuten am Notfallort ist.

Muss ein AED gewartet werden?

Ja. Das Gerät macht Selbsttests, aber Elektroden und Batterie haben ein Haltbarkeitsdatum und müssen rechtzeitig ersetzt werden. Der Status ist regelmäßig zu prüfen.

AED im BetriebReanimationAED-EinweisungGefährdungsbeurteilung

Offizielle Quellen: Empfehlungen des Deutschen Rats für Wiederbelebung (GRC) zur Frühdefibrillation · DGUV Information 204-010 (Automatisierte externe Defibrillatoren) · ASR A1.3 (Kennzeichnung). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.