Alleinarbeit liegt vor, wenn jemand außer Ruf- und Sichtweite zu anderen tätig ist. Sie ist grundsätzlich zulässig, muss aber über die Gefährdungsbeurteilung abgesichert werden. Bei gefährlichen Arbeiten verlangt die DGUV Regel 100-001 zusätzliche Maßnahmen – bis hin zum Verbot der Alleinarbeit.
Kurz gefasst
- Definition: Arbeit außer Ruf- und Sichtweite anderer
- Zulässig, wenn im Notfall rechtzeitig Hilfe erreichbar ist
- Gefährliche Arbeiten allein: zusätzliche Maßnahmen oder Verbot
- Technik: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Meldesysteme
- Grundlage: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
Was Alleinarbeit bedeutet
Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person eine Tätigkeit allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer Menschen ausführt. Das kann der Nachtdienst, die Wartung in einem abgelegenen Bereich oder Außendienst sein. Das zentrale Risiko: Passiert etwas, bemerkt es zunächst niemand.
Wann ist sie zulässig?
Alleinarbeit ist erlaubt, solange die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass im Notfall rechtzeitig Hilfe geleistet werden kann. Je höher das Risiko, desto engmaschiger muss die Überwachung sein – von regelmäßigen Kontrollanrufen über Kontrollgänge bis zu technischen Meldesystemen.
Gefährliche Arbeiten
Bei Arbeiten mit erhöhter Gefährdung – etwa in Behältern und engen Räumen, mit Absturzgefahr oder an elektrischen Anlagen – ist Alleinarbeit nach der DGUV Regel 100-001 nur mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zulässig oder ganz untersagt. Häufig ist eine zweite Person zur Sicherung vorgeschrieben.
Technische Absicherung: PNA
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) lösen automatisch (z. B. bei Bewegungslosigkeit) oder manuell (Notruftaste) Alarm aus und melden ihn an eine ständig besetzte Stelle. Sie werden nach der DGUV Regel 112-139 geplant. Wichtig bleibt: Technik ersetzt die organisatorische Notfallkette nicht, sie ergänzt sie.
Häufige Fragen
Ist Alleinarbeit erlaubt?
Grundsätzlich ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass im Notfall rechtzeitig Hilfe geleistet werden kann. Je höher das Risiko, desto engmaschiger muss die Überwachung sein.
Wann ist gefährliche Alleinarbeit verboten?
Bei Arbeiten mit erhöhter Gefährdung (z. B. in Behältern, mit Absturz- oder elektrischer Gefahr) ist Alleinarbeit nach DGUV Regel 100-001 nur mit zusätzlichen Maßnahmen zulässig oder untersagt; oft ist eine sichernde zweite Person nötig.
Was ist eine Personen-Notsignal-Anlage?
Ein technisches System, das bei Alleinarbeit automatisch oder manuell Alarm auslöst und ihn an eine ständig besetzte Stelle meldet, damit schnell Hilfe kommt (DGUV Regel 112-139).
Wer legt fest, ob Alleinarbeit möglich ist?
Der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, unter Berücksichtigung der einschlägigen DGUV-Regeln.
Offizielle Quellen: DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) · DGUV Regel 112-139 (Personen-Notsignal-Anlagen) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

