Direkt beantwortet: Auch für Beschäftigte im Außendienst, in der Montage oder im Lieferverkehr muss der Betrieb die Erste Hilfe organisieren. Weil sie nicht an einer festen Betriebsstätte arbeiten, stehen Erreichbarkeit und Selbsthilfefähigkeit im Vordergrund: Ausbildung als Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material im Fahrzeug (KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164) und ein klarer Notrufweg über Mobiltelefon.
Kurz gefasst
- Auch mobile Beschäftigte fallen unter die Erste-Hilfe-Pflichten der DGUV Vorschrift 1.
- Fahrzeuge brauchen einen KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164; für betriebliche Zwecke ist zusätzliche Ausstattung oft sinnvoll.
- Notruf 112 über Mobiltelefon; die Standortübermittlung hilft dem Rettungsdienst.
- Bei gefährlicher Alleinarbeit zusätzliche Maßnahmen prüfen (z. B. Personen-Notsignal).
Warum auch der Außendienst dazugehört
Die Pflicht des Unternehmers, für Erste Hilfe zu sorgen, gilt für alle Beschäftigten – nicht nur für die an der festen Betriebsstätte. Für mobile Tätigkeiten muss die Organisation an die Bedingungen angepasst werden: keine fest installierten Meldeeinrichtungen, oft Einzelarbeit, wechselnde Orte. Umso wichtiger sind eigene Handlungsfähigkeit und schnelle Erreichbarkeit.
Ausbildung: mobile Beschäftigte als Ersthelfer
Wer allein unterwegs ist, kann im Notfall nicht auf Kollegen zählen. Deshalb ist die Erste-Hilfe-Ausbildung für mobile Beschäftigte besonders wertvoll – sowohl für die Selbsthilfe als auch, um anderen an einem Einsatzort zu helfen. Betriebe sollten den Außendienst bei der Ersthelfer-Planung ausdrücklich mitdenken.
Erste-Hilfe-Material im Fahrzeug
In Kraftfahrzeugen ist ein Verbandkasten nach DIN 13164 vorgeschrieben. Für betriebliche Fahrten lohnt es sich, die Ausstattung an die Tätigkeit anzupassen und die Verfallsdaten regelmäßig zu prüfen. Ein abgelaufener oder unvollständiger KFZ-Verbandkasten hilft im Ernstfall nicht.
Notruf und Erreichbarkeit unterwegs
Der Notruf erfolgt über die 112, in der Regel per Mobiltelefon. Viele Smartphones übermitteln den Standort automatisch an die Leitstelle – das hilft, wenn der genaue Ort unbekannt ist. Zusätzlich sollte im Betrieb geregelt sein, wer informiert wird und wie man Beschäftigte im Außendienst erreicht.
Häufige Fragen
Gilt die Erste-Hilfe-Pflicht auch für den Außendienst?
Ja. Der Betrieb muss die Erste Hilfe auch für Beschäftigte organisieren, die außerhalb der festen Betriebsstätte arbeiten – etwa im Außendienst, in der Montage oder im Lieferverkehr. Weil sie oft auf sich gestellt sind, sind Erste-Hilfe-Ausbildung und mitgeführtes Material besonders wichtig.
Welches Erste-Hilfe-Material gehört ins Fahrzeug?
In Kraftfahrzeugen ist ein KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 vorgeschrieben. Für betriebliche Zwecke ist es sinnvoll, die Ausstattung an die Tätigkeit anzupassen und die Verfallsdaten regelmäßig zu prüfen.
Wie wird unterwegs ein Notfall gemeldet?
Der Notruf erfolgt über die 112, in der Regel per Mobiltelefon. Hilfreich ist, den genauen Standort zu übermitteln – viele Smartphones können den Standort automatisch an die Leitstelle weitergeben. Zusätzlich sollte der Betrieb festlegen, wer intern informiert wird.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 24–28) · DIN 13164 (KFZ-Verbandkasten) · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Mitführpflicht von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. Stand: 2026. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Unfallversicherungsträgers.

