Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird und in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung) aufgeführt ist. Anders als der plötzliche Arbeitsunfall entsteht sie oft schleichend. Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung (BG/UK); ein Feststellungsverfahren klärt die Anerkennung.

Kurz gefasst

  • Berufskrankheit: durch die Arbeit verursacht, in der BK-Liste geführt
  • Abgrenzung: schleichend (vs. plötzlicher Arbeitsunfall)
  • Meldung bei Verdacht durch Arzt oder Arbeitgeber an den UV-Träger
  • Feststellungsverfahren prüft den Zusammenhang mit der Tätigkeit
  • Leistungen: Heilbehandlung, Reha, ggf. Rente der Unfallversicherung

Was eine Berufskrankheit ist

Als Berufskrankheit gelten Erkrankungen, die nach medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und in der BK-Liste stehen. Beispiele sind Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, durch Gefahrstoffe ausgelöste Erkrankungen oder bestimmte belastungsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats.

Unterschied zum Arbeitsunfall

Der Arbeitsunfall ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis (Sturz, Schnitt). Die Berufskrankheit entwickelt sich dagegen meist über längere Zeit durch wiederkehrende Einwirkungen. Beide fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Meldung und Verfahren

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sind Ärztinnen/Ärzte und Arbeitgeber zur Meldung an den Unfallversicherungsträger verpflichtet; auch Betroffene können sich melden. Der Träger leitet ein Feststellungsverfahren ein und prüft, ob die Voraussetzungen (Einwirkung, Erkrankung, Zusammenhang) erfüllt sind – oft mit arbeitsmedizinischen Gutachten.

Leistungen und Prävention

Wird die Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. eine Rente. Genauso wichtig ist die Prävention: Viele Berufskrankheiten – etwa Lärmschwerhörigkeit oder Hautekzeme – lassen sich durch konsequenten Arbeitsschutz und Vorsorge verhindern.

Gut zu wissen: Die Dokumentation von Belastungen und Beschwerden lohnt sich: Sie hilft im Feststellungsverfahren, den Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung nachzuvollziehen. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sind hier wichtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird und in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist – zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit oder bestimmte Hauterkrankungen.

Was ist der Unterschied zum Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, die Berufskrankheit entsteht schleichend über längere Zeit. Beide fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer meldet den Verdacht auf eine Berufskrankheit?

Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber sind bei Verdacht zur Meldung an den Unfallversicherungsträger verpflichtet; auch Betroffene können sich selbst melden.

Welche Leistungen gibt es bei einer anerkannten Berufskrankheit?

Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich stehen Prävention und Umschulung im Fokus.

Arbeits- & WegeunfallUnfallanzeigeArbeitsmedizinische VorsorgeLärm am Arbeitsplatz

Offizielle Quellen: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) · Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) mit BK-Liste. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.