Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt den Schutz vor Lärm. Entscheidend sind die Auslösewerte: bei 80 dB(A) (Tag-Lärmexpositionspegel) muss Gehörschutz bereitgestellt werden, bei 85 dB(A) muss er getragen werden und der Bereich wird zum Lärmbereich. Der obere Wert darf unter dem Gehörschutz nicht überschritten werden.

Kurz gefasst

  • 80 dB(A): unterer Auslösewert – Gehörschutz bereitstellen, Vorsorge anbieten
  • 85 dB(A): oberer Auslösewert – Gehörschutz tragen (Pflicht), Lärmbereich kennzeichnen
  • 137 dB(C) Spitzenschalldruck als zusätzlicher Grenzwert
  • Rangfolge: Lärm zuerst technisch mindern, dann PSA
  • Vorsorge: arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht/Angebot je nach Wert)

Warum Lärm gefährlich ist

Dauerhafte Lärmbelastung schädigt das Innenohr unwiderruflich. Lärmschwerhörigkeit ist eine anerkannte Berufskrankheit und entsteht schleichend, oft ohne Schmerz. Deshalb setzt das Recht nicht erst bei spürbarer Belästigung an, sondern bei messbaren Pegeln.

Die Auslösewerte

Maßgeblich ist der über eine Schicht gemittelte Tag-Lärmexpositionspegel. Am unteren Auslösewert 80 dB(A) muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen und Beschäftigte unterweisen sowie Vorsorge anbieten. Am oberen Auslösewert 85 dB(A) gilt Trage­pflicht, der Bereich wird als Lärmbereich gekennzeichnet und der Zugang beschränkt. Zusätzlich gilt ein Spitzenwert von 137 dB(C).

Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge

Es gilt das TOP-Prinzip: Zuerst wird Lärm an der Quelle gemindert (leisere Maschinen, Kapselung), dann organisatorisch (Abstand, Zeiten), erst danach kommt persönlicher Gehörschutz. Wichtig: Unter dem Gehörschutz darf der obere Auslösewert nicht mehr erreicht werden.

Gefährdungsbeurteilung und Vorsorge

Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung mit Ermittlung der Lärmexposition. Ab dem oberen Auslösewert ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgesehen, ab dem unteren Angebotsvorsorge. Details regeln die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm).

Gut zu wissen: Lärm ist auch ein indirektes Sicherheitsrisiko: Wer Warnsignale oder Rufe nicht hört, reagiert im Notfall zu spät. Gehörschutz und funktionierende Alarmierung gehören deshalb zusammen gedacht.

Häufige Fragen

Ab wie viel Dezibel muss Gehörschutz getragen werden?

Ab dem oberen Auslösewert von 85 dB(A) (Tag-Lärmexpositionspegel) besteht Tragepflicht. Bereits ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen.

Was ist ein Lärmbereich?

Ein Bereich, in dem der obere Auslösewert von 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Er ist zu kennzeichnen, der Zugang zu beschränken und Gehörschutz zu tragen.

Welche Verordnung regelt Lärm am Arbeitsplatz?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), konkretisiert durch die Technischen Regeln (TRLV Lärm).

Muss der Arbeitgeber Vorsorge anbieten?

Ja. Ab dem unteren Auslösewert ist arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge vorgesehen, ab dem oberen Auslösewert Pflichtvorsorge.

Persönliche SchutzausrüstungGefährdungsbeurteilungArbeitsmedizinische VorsorgeUnterweisung

Offizielle Quellen: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) · Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.