Direkt beantwortet: Der betriebliche Ersthelfer leistet mit einer 9-UE-Ausbildung die Sofortmaßnahmen bis zum Rettungsdienst und ist in jedem Betrieb Pflicht (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Der Betriebssanitäter hat eine viel umfangreichere Ausbildung (63 UE Grund- + 32 UE Aufbaulehrgang), übernimmt die qualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung und ist erst ab bestimmter Betriebsgröße oder Gefährdung vorgeschrieben (§ 27). Betriebssanitäter ersetzen die Ersthelfer nicht – sie ergänzen sie.

Kurz gefasst

  • Ersthelfer: 9 UE, in jedem Betrieb Pflicht, Sofortmaßnahmen (§ 26 DGUV Vorschrift 1).
  • Betriebssanitäter: 63 + 32 UE, sanitätsdienstliche Versorgung, ab bestimmter Größe/Gefährdung (§ 27).
  • Pflichtschwelle Betriebssanitäter: i. d. R. > 1500 Versicherte (> 250 bedingt, Baustelle > 100).
  • Beides ergänzt sich – der Betriebssanitäter macht die Ersthelfer nicht überflüssig.

Der Ersthelfer: Grundlage in jedem Betrieb

Der betriebliche Ersthelfer ist die erste Stufe der Rettungskette im Betrieb. In der Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten lernt er die lebensrettenden Sofortmaßnahmen: Notruf, Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Blutungen stillen, Betreuung bis der Rettungsdienst kommt. Ersthelfer sind in jedem Betrieb vorgeschrieben; wie viele, richtet sich nach Größe und Branche. Die Ausbildung wird alle zwei Jahre aufgefrischt.

Der Betriebssanitäter: qualifizierte Stufe darüber

Der Betriebssanitäter setzt eine Stufe höher an. Seine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 304-002 umfasst einen Grundlehrgang (63 UE) und einen Aufbaulehrgang (32 UE) und vermittelt eine deutlich tiefere Versorgungskompetenz – vom strukturierten Vorgehen bei schweren Verletzungen bis zur Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst. Er überbrückt das therapiefreie Intervall auf einem sanitätsdienstlichen Niveau, das über die Erste Hilfe hinausgeht.

Ausbildung, Aufgaben und Pflicht im Vergleich

 Betrieblicher ErsthelferBetriebssanitäter
Ausbildung9 UE (Erste-Hilfe-Ausbildung)63 UE Grund- + 32 UE Aufbaulehrgang (DGUV 304-002)
Auffrischungalle 2 Jahre (9 UE)Fortbildung innerhalb von 3 Jahren
Aufgabelebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Rettungsdienstqualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung
Rechtsgrundlage§ 26 DGUV Vorschrift 1§ 27 DGUV Vorschrift 1
Ab wann Pflichtin jedem Betrieb> 1500 Versicherte (> 250 bedingt, Baustelle > 100)

Was heißt das für euren Betrieb?

Ersthelfer braucht ihr immer – daran führt kein Weg vorbei. Ob zusätzlich Betriebssanitäter nötig sind, hängt von der Zahl der anwesenden Versicherten sowie von Art, Schwere und Häufigkeit der Unfälle ab. Der DGUV-Rechner gibt euch dazu eine erste Orientierung; die verbindliche Beurteilung ergibt sich aus eurer Gefährdungsbeurteilung. Und wer schon Ersthelfer ist, kann sich über den Grund- und Aufbaulehrgang zum Betriebssanitäter weiterqualifizieren.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ersthelfer und Betriebssanitäter?

Der betriebliche Ersthelfer leistet mit einer 9-UE-Ausbildung die Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und ist in jedem Betrieb Pflicht. Der Betriebssanitäter hat eine deutlich umfangreichere Ausbildung (63 UE Grundlehrgang plus 32 UE Aufbaulehrgang) und übernimmt eine qualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung – er ist erst ab bestimmter Betriebsgröße oder Gefährdung vorgeschrieben.

Braucht mein Betrieb Ersthelfer, Betriebssanitäter oder beide?

Ersthelfer braucht jeder Betrieb (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Betriebssanitäter sind nach § 27 zusätzlich vorgeschrieben – in der Regel ab mehr als 1500 anwesenden Versicherten, bei mehr als 250 abhängig von Art, Schwere und Zahl der Unfälle, auf Baustellen ab mehr als 100. Betriebssanitäter ersetzen die Ersthelfer nicht, sondern ergänzen sie.

Kann ein Ersthelfer zum Betriebssanitäter werden?

Ja. Die Betriebssanitäter-Ausbildung baut auf der Ersten Hilfe auf: Auf den Grundlehrgang (63 UE) folgt der Aufbaulehrgang (32 UE). Damit wird aus der Grundqualifikation eine sanitätsdienstliche Ausbildung.

Wann braucht ein Betrieb Betriebssanitäter?Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?Betriebssanitäter-GrundkursAufgaben des Ersthelfers

Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" (§ 26 Ersthelfer, § 27 Betriebssanitäter) · DGUV Grundsatz 304-001 (Erste-Hilfe-Ausbildung) · DGUV Grundsatz 304-002 (Ausbildung zum Betriebssanitäter). Stand: 2026. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.