Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen – Bakterien, Viren, Pilzen. Erreger werden in vier Risikogruppen eingeteilt; daraus leiten sich Schutzstufen und Maßnahmen ab. Konkretisiert wird die Verordnung durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).
Kurz gefasst
- Grundlage: Biostoffverordnung (BioStoffV) + TRBA
- 4 Risikogruppen je nach Infektionsgefahr der Erreger
- Schutzstufen 1–4 mit steigenden Maßnahmen
- Nadelstichverletzung: sofort handeln, dokumentieren, D-Arzt
- Vorsorge & Impfangebote je nach Tätigkeit
Was sind Biostoffe?
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen und Ähnliches, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen auslösen können. Betroffen sind u. a. Gesundheitswesen, Labore, Abfall- und Abwasserwirtschaft, Landwirtschaft und Reinigung.
Risikogruppen und Schutzstufen
Erreger werden nach Infektionsgefahr in Risikogruppe 1 bis 4 eingestuft – von „unwahrscheinlich krankmachend" bis „schwere Krankheit, keine Behandlung/Vorbeugung verfügbar". Analog gelten Schutzstufen 1 bis 4 mit zunehmend strengen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Typische Schutzmaßnahmen
- Hygiene: Händedesinfektion, Hautschutzplan, Flächendesinfektion,
- PSA: Handschuhe, Schutzkleidung, ggf. Atemschutz,
- sichere Instrumente und Abwurfbehälter gegen Stich- und Schnittverletzungen,
- Unterweisung und Betriebsanweisung,
- Impfangebote und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Nadelstichverletzung – der klassische Notfall
Eine Nadelstichverletzung ist im Gesundheitswesen ein häufiger Zwischenfall mit Infektionsrisiko. Sofortmaßnahmen: Blutung anregen (nicht quetschen), Wunde spülen und desinfizieren, sofort zum Durchgangs-/Betriebsarzt und den Vorfall dokumentieren. Als Arbeitsunfall ist er meldepflichtig.
Häufige Fragen
Was regelt die Biostoffverordnung?
Den Schutz von Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen wie Bakterien, Viren und Pilzen – über Risikoeinstufung, Schutzstufen und Schutzmaßnahmen, konkretisiert durch die TRBA.
Was ist bei einer Nadelstichverletzung zu tun?
Blutung anregen (nicht quetschen), Wunde spülen und desinfizieren, sofort zum Durchgangs- oder Betriebsarzt und den Vorfall als Arbeitsunfall dokumentieren.
Was sind Risikogruppen und Schutzstufen?
Erreger werden nach Infektionsgefahr in vier Risikogruppen eingeteilt. Daraus ergeben sich vier Schutzstufen mit zunehmend strengen Schutzmaßnahmen.
Wer ist von Biostoffen betroffen?
Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Laboren, in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in der Landwirtschaft und in der Reinigung.
Offizielle Quellen: Biostoffverordnung (BioStoffV) · Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) · Infektionsschutzgesetz (IfSG) · Robert Koch-Institut (RKI). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

