Direkt beantwortet: Auch auf Baustellen gelten die Erste-Hilfe-Pflichten der DGUV Vorschrift 1 (§§ 24–28). Es müssen ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein – als Faustregel mindestens 10 % der auf der Baustelle Beschäftigten. Weil oft keine feste Infrastruktur da ist, erfolgt die Notfallmeldung über Mobiltelefon oder öffentliche Meldeeinrichtungen. Ein Sanitätsraum ist auf Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten vorzuhalten (ASR A4.3).
Kurz gefasst
- Grundlage: DGUV Vorschrift 1 §§ 24–28; ergänzend DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.
- Ersthelfer-Faustregel Baustelle: mindestens 10 % der auf der Baustelle Beschäftigten.
- Meldung meist über Mobiltelefon oder öffentliche Meldeeinrichtung – Standort und Zufahrt vorab klären.
- Sanitätsraum ab mehr als 100 Beschäftigten auf der Baustelle (ASR A4.3).
- Mehrere Firmen: Koordination der Ersten Hilfe abstimmen (Baustellenverordnung/SiGeKo).
Welche Erste-Hilfe-Pflichten auf der Baustelle gelten
Für Baustellen gelten dieselben Grundpflichten wie für jeden anderen Betrieb: Der Unternehmer muss ausgebildete Ersthelfer, geeignetes Erste-Hilfe-Material und funktionierende Meldewege bereitstellen (DGUV Vorschrift 1, §§ 24–28). Besonders ist vor allem die Umsetzung, weil Baustellen ihren Ort wechseln und selten über feste Sanitäreinrichtungen verfügen.
Wie viele Ersthelfer eine Baustelle braucht
Baustellen zählen zu den „sonstigen Betrieben“. Dort müssen als Faustregel mindestens 10 % der auf der Baustelle Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein – deutlich mehr als die 5 % in reinen Verwaltungsbetrieben. Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Wie sich die Quote genau berechnet, steht im Beitrag Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Notfallmeldung ohne feste Infrastruktur
Fehlt auf der Baustelle ein festes Telefon, erfolgt die Notfallmeldung über Mobiltelefon oder eine öffentliche Meldeeinrichtung. Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht, sollten die genaue Baustellenadresse, die Zufahrt für den Rettungsdienst und ein Einweiser vorab festgelegt sein. Ist eine Unfallstelle für eine Trage nicht erreichbar, müssen geeignete Rettungsmittel bereitstehen. Die betriebliche Rettungskette muss an jedem neuen Einsatzort funktionieren.
Sanitätsraum und Material auf der Baustelle
Auf Baustellen mit mehr als 100 gleichzeitig Beschäftigten ist ein Erste-Hilfe- bzw. Sanitätsraum vorzuhalten (ASR A4.3) – Details dazu im Beitrag Erste-Hilfe-Raum: wann Pflicht?. Bei kleineren Baustellen genügen geeignete Vorkehrungen: wettergeschützt gelagertes Erste-Hilfe-Material und ein sauberer Platz zur Versorgung.
Mehrere Firmen auf einer Baustelle
Arbeiten mehrere Unternehmen auf einer Baustelle, müssen sie die Erste-Hilfe-Organisation aufeinander abstimmen, damit keine Lücken entstehen. Die Baustellenverordnung sieht dafür bei größeren Vorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vor, der die Zusammenarbeit koordiniert.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht eine Baustelle?
Als Faustregel müssen auf Baustellen mindestens 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig auf der Baustelle anwesenden Beschäftigten; arbeiten mehrere Firmen zusammen, ist die Abstimmung untereinander wichtig.
Ab wann ist auf einer Baustelle ein Sanitätsraum Pflicht?
Ein Erste-Hilfe- bzw. Sanitätsraum ist auf Baustellen mit mehr als 100 gleichzeitig Beschäftigten vorzuhalten (ASR A4.3). Bei kleineren Baustellen genügen geeignete Vorkehrungen wie wettergeschützt gelagertes Erste-Hilfe-Material und ein geeigneter Platz zur Versorgung.
Wie wird auf einer Baustelle ein Notfall gemeldet?
Da feste Meldeeinrichtungen oft fehlen, erfolgt die Meldung in der Regel über Mobiltelefon oder eine öffentliche Meldeeinrichtung. Wichtig ist, die genaue Baustellenadresse, die Zufahrt für den Rettungsdienst und einen Einweiser vorab festzulegen.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 24–28) · DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ · Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Räume) · Baustellenverordnung (BaustellV). Stand: 2026. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Unfallversicherungsträgers.

