An Schulen sind Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert, das Personal über die zuständige Unfallkasse. Die Organisation der Ersten Hilfe – Ersthelfer, Material, Abläufe – liegt jedoch bei der Schulleitung. Grundlage sind die Vorschriften der Unfallversicherungsträger und das jeweilige Landesrecht.
Kurz gefasst
- Träger: Unfallkassen/Gemeindeunfallversicherungsverbände (Schülerunfallversicherung)
- Pflicht: ausreichend ausgebildete Ersthelfer im Kollegium
- Material: Verbandkästen, Erste-Hilfe-Raum je nach Größe
- Sichtbar: Aushang mit Ersthelfern, Notruf und Ablauf
- Optional stark: Schulsanitätsdienst als gelebte Struktur
Ersthelfer im Kollegium
Die Schule braucht eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfer. Zu berücksichtigen sind Schulgröße, Gebäudeteile, Ganztagsbetrieb, Sportstätten und Fachräume. Auch hier gilt: mit Puffer planen, damit bei Krankheit, Teilzeit und Exkursionen immer jemand vor Ort ist. Die Fortbildung steht regelmäßig an – üblicherweise alle zwei Jahre.
Material und Räume
Erforderlich sind ausreichend und vollständig bestückte Verbandkästen an sinnvollen Orten (Sekretariat, Sporthalle, Fachräume, Werkstatt) sowie – je nach Größe und Gefährdung – ein Erste-Hilfe-Raum. Verfallsdaten und Vollständigkeit gehören in eine feste Prüfroutine.
Sichtbarkeit und Abläufe
Ein Aushang mit Ersthelfern, Notrufnummern und dem Ablauf im Notfall gehört an gut sichtbare Stellen. Ebenso wichtig: Wer informiert die Eltern? Wer begleitet ein Kind ins Krankenhaus? Wer dokumentiert den Unfall? Diese Fragen sollten vorher beantwortet sein.
Dokumentation und Meldung
Jeder Unfall wird dokumentiert (Verbandbuch). Bei Schulunfällen mit ärztlicher Behandlung ist eine Unfallanzeige an die zuständige Unfallkasse zu erstatten. Die Kosten der Heilbehandlung trägt die Unfallversicherung – für Familien entstehen keine Kosten.
Schulsanitätsdienst als Verstärkung
Ein Schulsanitätsdienst ersetzt keine ausgebildeten Ersthelfer im Kollegium, ist aber eine große Bereicherung: Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung, sind schnell zur Stelle und tragen Erste-Hilfe-Wissen in die ganze Schulgemeinschaft.
Häufige Fragen
Wer bezahlt Erste-Hilfe-Kurse für Lehrkräfte?
In der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Unfallkasse/GUV), wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle stattfindet.
Wie viele Ersthelfer braucht eine Schule?
Das richtet sich nach Größe, Gebäudestruktur, Ganztagsbetrieb und Fachräumen. Wichtig ist ein Puffer, damit bei Krankheit oder Exkursionen immer jemand vor Ort ist.
Sind Schülerinnen und Schüler versichert?
Ja, über die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Die Kosten der Heilbehandlung nach einem Schulunfall trägt die Unfallversicherung.
Ersetzt ein Schulsanitätsdienst die Ersthelfer im Kollegium?
Nein. Er ergänzt sie – die Pflicht zu ausgebildeten Ersthelfern im Personal bleibt bestehen.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 · DGUV Information 202-059 · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII, Schülerunfallversicherung) · Vorgaben der zuständigen Unfallkassen und Landesschulrecht. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

