Viele Betriebe rechnen mit dem Kurspreis pro Kopf und erschrecken bei zehn oder zwanzig Ersthelfern. Für die Kernbelegschaft an benannten Ersthelfern ist das aber die falsche Rechnung – die Gebühr läuft über die gesetzliche Unfallversicherung.
Kurz gefasst
- Benannte Ersthelfer: Gebühr trägt der BG/UK-Träger – netto oft 0 €
- Der Listenpreis (z. B. 30 € Grundausbildung) gilt für offene Buchungen ohne Kostenübernahme
- Kosten entstehen erst über den Bedarf hinaus oder für nicht benannte Teilnehmende
- Auch die Fortbildung (alle zwei Jahre) läuft über den Träger
- Die reale „Kostenfrage" ist eher die Ausfallzeit – Inhouse spart Anfahrt
Listenpreis ist nicht gleich Nettobetrag
Der Preis, den ihr bei einer offenen Buchung seht, ist der Bruttolistenpreis. Für benannte betriebliche Ersthelfer greift jedoch die Kostenübernahme: BWW rechnet als ermächtigte Stelle (Kennziffer 8.2122, DGUV-Grundsatz 304-001) über den zuständigen Träger ab. Wie dieses Verfahren im Detail abläuft und welche Nachweise es braucht, steht in Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse über BG/UK. Welcher Träger für euch zuständig ist, klärt Welche Berufsgenossenschaft ist für meine Branche zuständig?
Wann der Betrieb wirklich zahlt
Ehrlich bleibt: Nicht jeder Fall ist gedeckt. Ein echter Eigenanteil entsteht typischerweise, wenn
- ihr mehr Personen schult, als ihr nach DGUV-Vorschrift 1 an Ersthelfern vorhalten müsst,
- Teilnehmende geschult werden, die nicht als betriebliche Ersthelfer benannt sind (z. B. rein privat Interessierte),
- Sonderleistungen dazukommen, die über die reine Aus- und Fortbildung hinausgehen.
Weil die Kostenübernahme vom Einzelfall und vom Träger abhängt, lohnt der kurze Blick auf die Regeln des eigenen Trägers, bevor ihr plant. Was grundsätzlich nicht übernommen wird, listet ebenfalls der Kostenübernahme-Beitrag.
Die eigentliche Rechnung: Zeit statt Gebühr
Wenn die Gebühr gedeckt ist, bleibt als realer Aufwand vor allem die Ausfallzeit: ein Kurstag pro Ersthelfer. Genau hier ist die Inhouse-Schulung günstiger – der Kurs kommt zu euch, es entfällt die Anfahrt, und ein ganzes Team wird an einem Tag am eigenen Standort geschult. Wie das abläuft, zeigt Wie läuft eine Inhouse-Erste-Hilfe-Schulung ab?
Häufige Fragen
Ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Betrieb kostenlos?
Für benannte betriebliche Ersthelfer trägt der zuständige Unfallversicherungsträger in der Regel die Lehrgangsgebühr (DGUV Vorschrift 1). Für den Betrieb bleibt netto oft kein Gebührenanteil. Kosten entstehen erst, wenn mehr Personen geschult werden, als der Betrieb an Ersthelfern vorhalten muss, oder für nicht benannte Teilnehmende.
Zahlt die Berufsgenossenschaft auch die Fortbildung?
Ja. Die regelmäßige Erste-Hilfe-Fortbildung benannter Ersthelfer – in der Regel alle zwei Jahre – wird ebenso über den zuständigen Träger abgerechnet wie die Grundausbildung.
Fachliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 (Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer, Kostenübernahme durch den Träger). Die konkrete Übernahme richtet sich nach der Gebührenregelung des zuständigen Trägers. Stand: 2026.

