Eine gute Nachricht für Betriebe: Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer ist für das Unternehmen in aller Regel kostenfrei – die Gebühren trägt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Das gilt sowohl für die Erstausbildung als auch für die Fortbildung.

Kurz gefasst

  • Kosten der betrieblichen Ersthelfer-Aus- und Fortbildung übernimmt die BG/Unfallkasse
  • Voraussetzung: Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle
  • Die ermächtigte Stelle rechnet die Gebühren direkt mit dem UV-Träger ab
  • Nicht umfasst: rein private Kurse (z. B. für den Führerschein)

Wer die Kosten trägt – und warum

Jedes Unternehmen ist gesetzlich bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert. Diese Träger finanzieren Prävention – dazu gehört die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Für den Betrieb entstehen dadurch für die reine Lehrgangsgebühr in der Regel keine Kosten.

So läuft die Abrechnung

Wir erklären euch das Verfahren Schritt für Schritt und übernehmen die Formalitäten, soweit möglich.

Was nicht übernommen wird

Die Kostenübernahme bezieht sich auf die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung. Nicht erfasst sind in der Regel:

Wichtig: Die genauen Bedingungen können je nach Unfallversicherungsträger leicht variieren. Im Zweifel klären wir das gemeinsam mit euch und eurem Träger vor der Buchung.

Häufige Fragen

Gilt das auch für die Fortbildung alle zwei Jahre?

Ja. Auch die regelmäßige Auffrischung betrieblicher Ersthelfer wird in der Regel vom Unfallversicherungsträger getragen.

Und bei Inhouse-Kursen?

Auch ein Inhouse-Kurs bei euch vor Ort kann über das Verfahren abgerechnet werden – ihr spart zusätzlich Anfahrts- und Ausfallzeiten.

BG/UK-Abrechnung erklärtErste-Hilfe-AusbildungInhouse-Kurs anfragen

Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 (Aus- und Fortbildung der Ersthelfer) · Informationen der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen zum Abrechnungsverfahren. Stand: 2025. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Trägers.