Eine gute Nachricht für Betriebe: Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer ist für das Unternehmen in aller Regel kostenfrei – die Gebühren trägt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Das gilt sowohl für die Erstausbildung als auch für die Fortbildung.
Kurz gefasst
- Kosten der betrieblichen Ersthelfer-Aus- und Fortbildung übernimmt die BG/Unfallkasse
- Voraussetzung: Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle
- Die ermächtigte Stelle rechnet die Gebühren direkt mit dem UV-Träger ab
- Nicht umfasst: rein private Kurse (z. B. für den Führerschein)
Wer die Kosten trägt – und warum
Jedes Unternehmen ist gesetzlich bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert. Diese Träger finanzieren Prävention – dazu gehört die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Für den Betrieb entstehen dadurch für die reine Lehrgangsgebühr in der Regel keine Kosten.
So läuft die Abrechnung
- Ihr wählt eine ermächtigte Ausbildungsstelle (wie BWW).
- Vor dem Kurs wird der zuständige Unfallversicherungsträger bzw. das Abrechnungsverfahren angegeben.
- Die Lehrgangsgebühr wird direkt zwischen Ausbildungsstelle und UV-Träger abgerechnet – ihr müsst meist nicht in Vorleistung treten.
Wir erklären euch das Verfahren Schritt für Schritt und übernehmen die Formalitäten, soweit möglich.
Was nicht übernommen wird
Die Kostenübernahme bezieht sich auf die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung. Nicht erfasst sind in der Regel:
- Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein oder andere private Zwecke,
- innerbetriebliche Kosten wie Arbeitszeit oder Raumgestellung,
- Zusatzleistungen, die über die geförderte Aus- und Fortbildung hinausgehen.
Häufige Fragen
Gilt das auch für die Fortbildung alle zwei Jahre?
Ja. Auch die regelmäßige Auffrischung betrieblicher Ersthelfer wird in der Regel vom Unfallversicherungsträger getragen.
Und bei Inhouse-Kursen?
Auch ein Inhouse-Kurs bei euch vor Ort kann über das Verfahren abgerechnet werden – ihr spart zusätzlich Anfahrts- und Ausfallzeiten.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 (Aus- und Fortbildung der Ersthelfer) · Informationen der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen zum Abrechnungsverfahren. Stand: 2025. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Trägers.
Bringt euer Wissen in die Praxis.
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Am Telefon hilft dir Bella, unsere digitale Assistentin: +49 5527 748 7518

