Ermächtigte Stellen müssen bei jedem betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs bestimmte Rahmenbedingungen einhalten. Sie sichern, dass die Teilnehmenden praktisch üben und ihre Bescheinigung wirklich verdient haben. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 304-001, konkretisiert durch die Fragen und Antworten der DGUV für Ausbildungsstellen.
Kurz gefasst
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, zuzüglich Pausen, in Präsenz
- Gruppe: regulär 10 bis 15 Personen, mit Ausbildungshelfer maximal 20
- Ausstattung: mindestens zwei Übungsgeräte zur Wiederbelebung von Erwachsenen mit auswechselbaren Gesichtsmasken
- Unterlage: Erste-Hilfe-Handbuch nach DGUV Information 204-007, auch digital möglich
Dauer und Format
Ein Kurs für betriebliche Ersthelfende hat 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Nettounterrichtsdauer. Vorzusehen sind mindestens drei Pausen von zusammen mindestens 45 Minuten. Online-Elemente sind im Erste-Hilfe-Kurs ausgeschlossen. Die Fortbildung von Ersthelfenden kann nicht im Rahmen einer Grundausbildung stattfinden, weil sie stark auf branchenspezifischen Erfahrungen der Teilnehmenden aufbaut.
Gruppengröße und Ausbildungshelfer
Regulär sind 10 bis 15 Personen vorgesehen. Bis maximal 20 Personen ist eine Öffnung möglich, wenn ein Ausbildungshelfer eingesetzt wird. Er unterstützt bei praktischen Übungen und Gruppenarbeiten, beantwortet aufkommende Fragen und kann die Lehrkraft organisatorisch entlasten. Konkrete Qualifikationsnachweise verlangt die DGUV nicht, sein Wissen und seine Fähigkeiten müssen aber über denen der übrigen Teilnehmenden liegen.
Mindestausstattung
Jede teilnehmende Person erhält eine eigene, desinfizierte, auswechselbare Gesichtsmaske für das jeweilige Übungsgerät. Die Mindestausstattung umfasst laut DGUV zwei Übungsgeräte zur Wiederbelebung von Erwachsenen mit insgesamt 22 Original-Gesichtsmasken: 20 für Teilnehmende sowie je eine für die Lehrkraft und den Ausbildungshelfer. Bei Kursen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kommen Übungsgeräte für Kinder und gegebenenfalls Säuglinge hinzu.
Teilnehmerunterlage und Bescheinigung
Ausgehändigt wird eine Informationsschrift, die mindestens die Inhalte des „Handbuchs zur Ersten Hilfe“ (DGUV Information 204-007) enthält. Sie darf auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahmebescheinigung gibt die Lehrkraft nur aus, wenn sie überzeugt ist, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfende?
Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, das sind 405 Minuten Nettounterrichtsdauer. Dazu kommen mindestens drei Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten. Der Kurs muss in Präsenz stattfinden.
Wie viele Personen dürfen teilnehmen?
Die reguläre Kursgröße beträgt 10 bis 15 Personen. Mit einem Ausbildungshelfer sind maximal 20 Personen möglich, diese Zahl darf nicht überschritten werden.
Muss der Ausbildungshelfer eine Qualifikation nachweisen?
Die DGUV definiert keine konkreten Anforderungen, die gegenüber der QSEH nachzuweisen wären. Fachliches Wissen und praktische Fähigkeiten müssen aber über denen der übrigen Teilnehmenden liegen.
Wann darf die Teilnahmebescheinigung verweigert werden?
Die Ausbilderin oder der Ausbilder darf sie nur ausgeben, wenn er oder sie überzeugt ist, dass die teilnehmende Person nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Offizielle Quellen: DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Fragen und Antworten für Ausbildungsstellen (Abschnitte 1, 7 und 8) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Meldung zu den Grundsätzen 304 (2022) · DGUV Grundsatz 304-001. Stand der Quellen: Abruf am 24.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.

