Evakuierungshelfer übernehmen im Räumungsfall eine Schlüsselrolle: Sie leiten Menschen ruhig und zügig zu den Notausgängen und Sammelplätzen. Anders als der Brandschutzhelfer bekämpfen sie keine Brände. Ob und wie viele Evakuierungshelfer nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der Größe des Gebäudes und dem Räumungskonzept – ein starrer gesetzlicher Schwellenwert existiert nicht.

Kurz gefasst

  • Aufgabe: geordnete, zügige Räumung – Menschen zu Ausgängen und Sammelplätzen leiten
  • Kein Brandbekämpfer: das ist Aufgabe der Brandschutzhelfer
  • Bedarf: aus Gefährdungsbeurteilung und Räumungskonzept, kein fester Prozentsatz
  • Sinnvoll in großen, unübersichtlichen oder publikumsintensiven Gebäuden
  • Wirksam nur mit regelmäßigen Räumungsübungen

Was machen Evakuierungshelfer?

Im Räumungsfall zählt jede Sekunde – und Panik ist die größte Gefahr. Evakuierungshelfer wirken dem entgegen. Ihre typischen Aufgaben:

Abgrenzung zum Brandschutzhelfer

Beide Rollen ergänzen sich, haben aber verschiedene Schwerpunkte. Der Brandschutzhelfer bekämpft Entstehungsbrände und kennt Feuerlöscher. Der Evakuierungshelfer organisiert das sichere Verlassen des Gebäudes. In kleineren Betrieben werden beide Rollen oft von denselben Personen übernommen.

Wann sind Evakuierungshelfer sinnvoll?

Einen festen gesetzlichen Schwellenwert wie bei Ersthelfern gibt es nicht. Der Bedarf ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Räumungskonzept. Besonders sinnvoll sind Evakuierungshelfer in großen, weitläufigen oder unübersichtlichen Gebäuden, bei Publikumsverkehr (z. B. Veranstaltungsorte, Verkaufsstätten) sowie überall dort, wo viele ortsunkundige Personen anwesend sind.

Ausbildung und Übung

Die Schulung vermittelt das Verhalten im Räumungsfall, die Kenntnis der Fluchtwege und Sammelplätze, Kommunikation unter Stress und den Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen. Entscheidend ist die regelmäßige Räumungsübung – nur geübte Abläufe funktionieren im Ernstfall zuverlässig.

Gut zu wissen: Evakuierungshelfer und ein aktueller Flucht- und Rettungsplan gehören zusammen. Der Plan zeigt die Wege, die Helfer setzen sie im Ernstfall souverän durch.

Häufige Fragen

Sind Evakuierungshelfer gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt keinen festen gesetzlichen Schwellenwert. Der Bedarf ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Räumungskonzept, besonders bei großen oder publikumsintensiven Gebäuden.

Was ist der Unterschied zwischen Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzhelfer bekämpft Entstehungsbrände. Der Evakuierungshelfer organisiert das geordnete Verlassen des Gebäudes. In kleinen Betrieben werden beide Rollen oft kombiniert.

Was lernen Evakuierungshelfer?

Verhalten im Räumungsfall, Kenntnis der Fluchtwege und Sammelplätze, Kommunikation unter Stress und den Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen – ergänzt durch Räumungsübungen.

Wie viele Evakuierungshelfer braucht man?

Das legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich sind Gebäudegröße, Struktur, Publikumsverkehr und die Zahl ortsunkundiger Personen.

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Offizielle Quellen: ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" · ArbStättV · DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.