Der Gefahrgutbeauftragte überwacht im Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter. Grundlage sind die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und das internationale ADR (Straße) bzw. die nationale GGVSEB. Wichtig ist die Abgrenzung: Gefahrgut betrifft die Beförderung, Gefahrstoff den Umgang im Betrieb – zwei verschiedene Rechtsgebiete.

Kurz gefasst

  • Rechtsgrundlage: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), ADR/GGVSEB
  • Wann Pflicht: bei Beförderung, Verpacken, Beladen von Gefahrgut (mit Ausnahmen)
  • Aufgabe: überwachen, beraten, Unfälle dokumentieren, Jahresbericht
  • Qualifikation: IHK-Schulung + Prüfung, regelmäßige Auffrischung
  • Abgrenzung: Gefahrgut = Transport; Gefahrstoff = Umgang im Betrieb

Wann ist die Bestellung Pflicht?

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Versenden umfasst, müssen grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Es gibt Ausnahmen (z. B. Kleinmengen unterhalb bestimmter Freigrenzen, reine Empfänger). Ob eine Pflicht besteht, ergibt die Prüfung der konkreten Tätigkeiten.

Aufgaben

Qualifikation

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen gültigen Schulungsnachweis, den er durch eine Schulung und eine IHK-Prüfung erwirbt. Der Nachweis ist zeitlich befristet und muss durch erneute Schulung/Prüfung aufgefrischt werden. Die Funktion kann intern besetzt oder extern beauftragt werden.

Nicht verwechseln: Der Gefahrgutbeauftragte ist nicht dasselbe wie die für Gefahrstoffe im Betrieb verantwortliche Person. Gefahrgut = Transportrecht (ADR/GbV), Gefahrstoff = Arbeitsschutz-/Chemikalienrecht (GefStoffV).

Häufige Fragen

Wann braucht ein Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten?

Wenn er gefährliche Güter befördert oder am Transport beteiligt ist (Verpacken, Beladen, Versenden), grundsätzlich ja – mit Ausnahmen etwa bei Kleinmengen unter Freigrenzen.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?

Gefahrgut betrifft den Transport (ADR/GbV/GGVSEB), Gefahrstoff den Umgang im Betrieb (Gefahrstoffverordnung). Zwei verschiedene Rechtsgebiete mit verschiedenen Verantwortlichen.

Welche Qualifikation braucht ein Gefahrgutbeauftragter?

Einen gültigen Schulungsnachweis, erworben durch Schulung und IHK-Prüfung; er muss regelmäßig aufgefrischt werden.

Welche Hauptaufgaben hat er?

Überwachen der Vorschriften, Beraten der Leitung, Mitwirken bei Verpackung/Kennzeichnung/Dokumentation, Untersuchen von Gefahrgutunfällen und ein jährlicher Bericht.

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Offizielle Quellen: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) · ADR (Europäisches Übereinkommen Beförderung gefährlicher Güter) · GGVSEB · Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.