Die Ladungssicherung sorgt dafür, dass Ladung bei Bremsungen, Ausweichmanövern und in Kurven nicht verrutscht, kippt oder herabfällt. Sie ist rechtlich verankert in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 22 StVO), im Handelsgesetzbuch, in der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) und technisch in den VDI-Richtlinien 2700 ff.. Verstöße sind bußgeld- und im Schadensfall haftungsrelevant.
Kurz gefasst
- Rechtsgrundlage: StVO §22, HGB, DGUV Vorschrift 70, VDI 2700 ff.
- Verantwortlich: Fahrer, Verlader UND Unternehmer/Halter
- Kräfte: nach vorn bis 0,8 g, zur Seite/hinten bis 0,5 g
- Methoden: form- und/oder kraftschlüssig sichern
- Hilfsmittel: Zurrgurte, Antirutschmatten, Sperrbalken, Netze
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung ist geteilt: Der Verlader muss betriebssicher verladen, der Fahrer die Sicherung vor Fahrtantritt prüfen, und der Unternehmer/Halter muss geeignete Fahrzeuge, Hilfsmittel und Unterweisung bereitstellen. Alle drei können bei Verstößen belangt werden – die Verantwortung lässt sich nicht einfach abschieben.
Welche Kräfte wirken?
Beim Fahren treten erhebliche Massenkräfte auf. Als Rechenwerte gelten: nach vorn bis zum 0,8-fachen der Gewichtskraft (starkes Bremsen), zur Seite und nach hinten bis zum 0,5-fachen. Eine Palette von 500 kg kann so nach vorn mit rund 400 kg Kraft drücken – ohne Sicherung wird sie zum Geschoss.
Form- und Kraftschluss
Zwei Grundprinzipien:
- Formschluss – die Ladung wird lückenlos an feste Begrenzungen gestellt (Stirnwand, andere Ladung, Sperrbalken), sodass sie nicht verrutschen kann.
- Kraftschluss – die Ladung wird mit Niederzurren auf die Ladefläche gepresst, sodass die Reibung sie hält. Antirutschmatten erhöhen die Reibung deutlich.
Oft ist eine Kombination aus beidem am wirksamsten. Zurrmittel müssen zur Ladung passen, gekennzeichnet und unbeschädigt sein.
Prüfung und Unterweisung
Zurrmittel sind regelmäßig zu prüfen (Sichtprüfung vor Gebrauch, wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person). Beschäftigte, die verladen oder fahren, sind zu unterweisen. Das gehört zur Gefährdungsbeurteilung des Transports.
Häufige Fragen
Wer haftet für die Ladungssicherung?
Die Verantwortung ist geteilt: Verlader, Fahrer und Unternehmer/Halter. Alle drei können bei Verstößen belangt werden.
Welche Kräfte muss die Sicherung aushalten?
Als Rechenwerte: nach vorn bis zum 0,8-fachen der Gewichtskraft, zur Seite und nach hinten bis zum 0,5-fachen.
Was ist der Unterschied zwischen Form- und Kraftschluss?
Formschluss stellt die Ladung lückenlos an feste Begrenzungen; Kraftschluss presst sie per Niederzurren auf die Ladefläche, sodass Reibung sie hält. Oft kombiniert man beides.
Sind Antirutschmatten Pflicht?
Nicht als solche, aber sie sind ein sehr wirksames Hilfsmittel: Sie erhöhen die Reibung stark und reduzieren die nötige Zurrkraft. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über die Mittel.
Offizielle Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (§ 22 StVO) · Handelsgesetzbuch (HGB) · DGUV Vorschrift 70 · VDI-Richtlinien 2700 ff. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

