Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) verpflichtet Arbeitgeber, manuelles Heben und Tragen möglichst zu vermeiden – etwa durch Hilfsmittel – und, wo es nötig bleibt, die Belastung zu beurteilen und zu verringern. Feste Kilogramm-Grenzen nennt das Gesetz bewusst nicht; entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung.
Kurz gefasst
- Grundsatz: Lasten technisch vermeiden, bevor Menschen heben
- Keine starre kg-Grenze – die Belastung wird individuell beurteilt
- Leitmerkmalmethode (LMM) als anerkanntes Bewertungsverfahren
- Hebetechnik: aus den Beinen, Rücken gerade, Last nah am Körper
- Besonderer Schutz für Schwangere und Jugendliche
Was das Gesetz verlangt
Nach der LasthandhabV muss der Arbeitgeber zuerst prüfen, ob manuelles Handhaben vermeidbar ist – z. B. durch Hebehilfen, Rollwagen oder Umorganisation. Bleibt Heben und Tragen nötig, sind die Bedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheitsgefahr möglichst gering ist.
Wie viel ist zu viel?
Eine pauschale Höchstgrenze in Kilogramm gibt es nicht, weil die Belastung von vielen Faktoren abhängt: Gewicht, Häufigkeit, Körperhaltung, Greifbedingungen und persönliche Voraussetzungen. Zur Bewertung dient die Leitmerkmalmethode (LMM) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die diese Faktoren in einer Risikoeinschätzung zusammenführt.
Richtig heben – die Technik
- nah an die Last herantreten, Füße stabil aufstellen,
- in die Knie gehen, den Rücken gerade halten,
- die Last körpernah und mit beiden Händen anheben,
- nicht ruckartig heben und nicht mit verdrehtem Oberkörper,
- schwere Lasten zu zweit oder mit Hilfsmittel bewegen.
Besondere Personengruppen
Für Schwangere (Mutterschutzgesetz) und Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz) gelten zusätzliche Einschränkungen beim Heben und Tragen. Hier ist die Gefährdungsbeurteilung besonders sorgfältig auszurichten.
Häufige Fragen
Wie viel Kilogramm darf man am Arbeitsplatz heben?
Es gibt keine feste gesetzliche Kilogramm-Grenze. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung, etwa mit der Leitmerkmalmethode, die Gewicht, Häufigkeit, Haltung und weitere Faktoren berücksichtigt.
Welche Verordnung regelt das Heben und Tragen?
Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Sie verpflichtet, manuelle Lastenhandhabung möglichst zu vermeiden und sonst sicher zu gestalten.
Wie hebt man richtig?
Nah an die Last herantreten, in die Knie gehen, den Rücken gerade halten, die Last körpernah mit beiden Händen anheben, nicht ruckartig und nicht mit verdrehtem Oberkörper.
Gelten für Schwangere besondere Regeln?
Ja. Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz enthalten zusätzliche Einschränkungen für das Heben und Tragen von Lasten.
Offizielle Quellen: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) · Leitmerkmalmethode (LMM) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

