UV-Strahlung bei Arbeit im Freien ist ein ernstzunehmendes Arbeitsschutzthema: Sie kann hellen Hautkrebs verursachen, der bei beruflicher Verursachung als Berufskrankheit anerkannt ist. Schutz folgt dem TOP-Prinzip: technisch (Beschattung), organisatorisch (Arbeitszeiten) und persönlich (Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnencreme).
Kurz gefasst
- Risiko: berufliche UV-Belastung → heller Hautkrebs
- Berufskrankheit: heller Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung anerkannt
- TOP-Prinzip: Beschattung > Arbeitszeit-Organisation > PSA
- Mittagssonne meiden (ca. 11–15 Uhr), Schatten nutzen
- PSA: UV-Kleidung, Kopf-/Nackenschutz, Sonnenbrille, LSF 30+
Warum UV ein Arbeitsschutzthema ist
Beschäftigte im Bau, Garten- und Landschaftsbau, in der Landwirtschaft oder anderen Außentätigkeiten sammeln über Jahre eine hohe UV-Dosis. Die Folge kann heller Hautkrebs sein. Wird er durch die berufliche UV-Belastung verursacht, ist er eine anerkannte Berufskrankheit – der Schutz davor ist damit Aufgabe des Arbeitgebers (Gefährdungsbeurteilung).
Schutz nach dem TOP-Prinzip
- Technisch: Beschattung von Arbeitsplätzen (Sonnensegel, Zelte, Überdachungen), Arbeiten in den Schatten verlegen,
- Organisatorisch: Mittagssonne meiden (Arbeiten mit hoher UV-Last in die Morgen-/Abendstunden legen), Pausen im Schatten,
- Persönlich (PSA): körperbedeckende, luftige Kleidung, Kopf- und Nackenschutz, Sonnenbrille und Sonnencreme (LSF 30+) für unbedeckte Stellen.
Was Beschäftigte tun können
Sonnencreme großzügig und mehrfach auftragen (besonders Nase, Ohren, Nacken, Handrücken), viel trinken, den UV-Index beachten und die eigene Haut regelmäßig kontrollieren (neue oder veränderte Male ärztlich abklären). Der Betriebsarzt berät und bietet Vorsorge/Hautchecks an.
Nicht vergessen: Hitze
UV geht oft mit Hitze einher. Neben dem Hautschutz sind Trinkpausen, Schatten und angepasste Arbeitszeiten wichtig, um Kreislaufproblemen und Hitzenotfällen vorzubeugen.
Häufige Fragen
Ist Hautkrebs durch die Arbeit im Freien eine Berufskrankheit?
Ja. Heller Hautkrebs, der durch berufliche Belastung mit natürlicher UV-Strahlung verursacht wird, ist als Berufskrankheit anerkannt.
Wie schützt man Beschäftigte vor UV-Strahlung?
Nach dem TOP-Prinzip: technisch durch Beschattung, organisatorisch durch Meiden der Mittagssonne und Pausen im Schatten, persönlich durch Kleidung, Kopfschutz, Sonnenbrille und Sonnencreme.
Wann ist die UV-Belastung am höchsten?
In der Regel rund um die Mittagszeit (etwa 11 bis 15 Uhr). In dieser Zeit sollten UV-intensive Arbeiten möglichst vermieden oder in den Schatten verlegt werden.
Welche Sonnencreme ist am Arbeitsplatz sinnvoll?
Ein hoher Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder mehr), großzügig und mehrfach aufgetragen, besonders auf Nase, Ohren, Nacken und Handrücken.
Offizielle Quellen: Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), BK 5103 (heller Hautkrebs durch UV-Strahlung) · DGUV-Informationen zu UV-Schutz bei Arbeiten im Freien · Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

