Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 nennt für Arbeitsräume eine Lufttemperatur von möglichst höchstens +26 °C. Steigt sie darüber, greift ein Stufenmodell: Ab 26 °C sollen, ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden, ab 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Kurz gefasst
- Richtwert: Raumtemperatur möglichst ≤ 26 °C
- ab 26 °C: Maßnahmen sollten ergriffen werden
- ab 30 °C: Maßnahmen sind erforderlich (Stufenplan)
- ab 35 °C: ohne Schutz kein geeigneter Arbeitsraum
- Zusätzlich: Sonnenschutz, Trinken, angepasste Arbeitszeiten
Was die Regeln sagen
Die ASR A3.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Als Orientierung gilt eine Raumtemperatur von höchstens +26 °C. Bei höheren Außentemperaturen kann dieser Wert überschritten werden – dann greift das abgestufte Maßnahmenmodell.
Das Stufenmodell
- über 26 °C: Maßnahmen werden empfohlen (z. B. Jalousien, Lüften in den Morgenstunden, Getränke),
- über 30 °C: Maßnahmen sind erforderlich – technisch, organisatorisch oder personenbezogen,
- über 35 °C: Der Raum ist wie ein Hitzearbeitsplatz zu behandeln; ohne Schutzmaßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen, Hitzeschutzkleidung) ist er nicht als Arbeitsraum geeignet.
Konkrete Maßnahmen
Sinnvoll sind Sonnenschutz (außenliegend wirksamer als innen), Nacht- und Morgenlüftung, Reduzierung innerer Wärmequellen, Lockerung von Kleiderregeln, Bereitstellung von Trinkwasser sowie flexible Arbeitszeiten in die kühleren Tagesrandzeiten. Für Beschäftigte im Freien kommen Beschattung, Pausen im Schatten und UV-Schutz hinzu.
Gesundheitliche Gefahr
Hitze belastet den Kreislauf. Warnzeichen sind Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe bis hin zum Hitzschlag. Besonders gefährdet sind ältere Beschäftigte, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Bei Beschwerden gilt: an einen kühlen Ort, trinken, entlasten – und im Ernstfall den Rettungsdienst rufen.
Häufige Fragen
Ab welcher Temperatur ist das Arbeiten unzumutbar?
Als Richtwert nennt die ASR A3.5 höchstens 26 °C. Ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden, ab 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Muss der Arbeitgeber bei Hitze Getränke bereitstellen?
Ab höheren Temperaturen gehört die Bereitstellung geeigneter Getränke zu den empfohlenen bzw. erforderlichen Maßnahmen nach dem Stufenmodell der ASR A3.5.
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Betrieb?
Ein pauschales „Hitzefrei" gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber gestufte Maßnahmen ergreifen und den Gesundheitsschutz sicherstellen.
Welche Regel gilt für die Raumtemperatur?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur), die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.
Offizielle Quellen: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur) · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

