Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 nennt für Arbeitsräume eine Lufttemperatur von möglichst höchstens +26 °C. Steigt sie darüber, greift ein Stufenmodell: Ab 26 °C sollen, ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden, ab 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Kurz gefasst

  • Richtwert: Raumtemperatur möglichst ≤ 26 °C
  • ab 26 °C: Maßnahmen sollten ergriffen werden
  • ab 30 °C: Maßnahmen sind erforderlich (Stufenplan)
  • ab 35 °C: ohne Schutz kein geeigneter Arbeitsraum
  • Zusätzlich: Sonnenschutz, Trinken, angepasste Arbeitszeiten

Was die Regeln sagen

Die ASR A3.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Als Orientierung gilt eine Raumtemperatur von höchstens +26 °C. Bei höheren Außentemperaturen kann dieser Wert überschritten werden – dann greift das abgestufte Maßnahmenmodell.

Das Stufenmodell

Konkrete Maßnahmen

Sinnvoll sind Sonnenschutz (außenliegend wirksamer als innen), Nacht- und Morgenlüftung, Reduzierung innerer Wärmequellen, Lockerung von Kleiderregeln, Bereitstellung von Trinkwasser sowie flexible Arbeitszeiten in die kühleren Tagesrandzeiten. Für Beschäftigte im Freien kommen Beschattung, Pausen im Schatten und UV-Schutz hinzu.

Gesundheitliche Gefahr

Hitze belastet den Kreislauf. Warnzeichen sind Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe bis hin zum Hitzschlag. Besonders gefährdet sind ältere Beschäftigte, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Bei Beschwerden gilt: an einen kühlen Ort, trinken, entlasten – und im Ernstfall den Rettungsdienst rufen.

Gut zu wissen: Ab etwa 40 °C Körperkerntemperatur wird der Hitzschlag lebensbedrohlich. Wie ihr Hitzenotfälle erkennt und richtig handelt, lest ihr im Beitrag zu Sonnenstich und Hitzschlag.

Häufige Fragen

Ab welcher Temperatur ist das Arbeiten unzumutbar?

Als Richtwert nennt die ASR A3.5 höchstens 26 °C. Ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden, ab 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Muss der Arbeitgeber bei Hitze Getränke bereitstellen?

Ab höheren Temperaturen gehört die Bereitstellung geeigneter Getränke zu den empfohlenen bzw. erforderlichen Maßnahmen nach dem Stufenmodell der ASR A3.5.

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Betrieb?

Ein pauschales „Hitzefrei" gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber gestufte Maßnahmen ergreifen und den Gesundheitsschutz sicherstellen.

Welche Regel gilt für die Raumtemperatur?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur), die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.

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Offizielle Quellen: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur) · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.