Die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell") ermöglicht nach längerer Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise Rückkehr in den Beruf – mit langsam steigender Arbeitszeit nach einem ärztlichen Stufenplan. Sie ist freiwillig; während der Eingliederung bleibt die Person formal arbeitsunfähig und erhält weiter Kranken- bzw. Übergangsgeld.
Kurz gefasst
- Ziel: schrittweise Rückkehr nach langer Krankheit
- Ärztlicher Stufenplan mit langsam steigender Arbeitszeit
- Weiter arbeitsunfähig: Kranken-/Übergangsgeld läuft weiter
- Freiwillig für Beschäftigte und Arbeitgeber
- Kostenträger: Kranken- oder Rentenversicherung (je nach Fall)
Wie es funktioniert
Nach einer längeren Erkrankung kehrt die Person nicht sofort in Vollzeit zurück, sondern beginnt mit reduzierter Stundenzahl, die nach einem Stufenplan allmählich gesteigert wird – etwa von wenigen Stunden bis zur vollen Arbeitszeit über einige Wochen. Der Plan wird ärztlich erstellt und an die Belastbarkeit angepasst.
Status und Bezahlung
Während der Wiedereingliederung gilt die Person weiterhin als arbeitsunfähig. Sie erhält daher kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern weiter Krankengeld (Krankenkasse) oder Übergangsgeld (Rentenversicherung), je nachdem, wer Kostenträger ist. Die reduzierte Tätigkeit dient allein der Erprobung und dem Wiederaufbau der Belastbarkeit.
Freiwilligkeit und Beteiligte
Die Maßnahme ist freiwillig: Beschäftigte, behandelnde Ärztinnen/Ärzte und der Arbeitgeber müssen zustimmen. Beteiligt sind je nach Fall auch der Betriebsarzt, der Kostenträger und – falls vorhanden – die Interessenvertretung. Läuft die Erprobung nicht wie geplant, kann sie angepasst oder abgebrochen werden.
Abgrenzung zum BEM
Nicht zu verwechseln mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Das BEM ist ein Gesprächs- und Klärungsprozess, den der Arbeitgeber nach längerer Krankheit anbieten muss, um Wege zurück in die Arbeit zu finden. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine konkrete Maßnahme, die aus dem BEM hervorgehen kann – muss aber nicht.
Häufige Fragen
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Eine schrittweise Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit, bei der die Arbeitszeit nach einem ärztlichen Stufenplan langsam gesteigert wird. Sie wird auch Hamburger Modell genannt.
Bekommt man während der Wiedereingliederung Gehalt?
Nein, die Person gilt weiter als arbeitsunfähig und erhält Krankengeld oder Übergangsgeld, je nach Kostenträger. Die reduzierte Tätigkeit dient der Erprobung.
Ist die stufenweise Wiedereingliederung verpflichtend?
Nein, sie ist freiwillig. Beschäftigte, Ärztin oder Arzt und Arbeitgeber müssen zustimmen; sie kann bei Bedarf angepasst oder abgebrochen werden.
Was ist der Unterschied zum BEM?
Das BEM ist ein Klärungsprozess, den der Arbeitgeber nach längerer Krankheit anbieten muss. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine konkrete Maßnahme, die daraus hervorgehen kann.
Offizielle Quellen: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 44 · Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 74. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

